Energie- / Umwelttechnik

Kranke Pflanzen – was darf nicht auf den Kompost?

Im Herbst stellt sich dem Hobbygärtner immer wieder die Frage, wie er anfallende Pflanzenabfälle, wie abgefallenes Laub, abgestorbene Pflanzenreste oder kranke Pflanzen am besten beseitigen und entsorgen kann. Die meisten Pflanzenabfälle können auf den Kompost, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Das ist ökologisch sinnvoll, denn aus Kompost wird Humus, der den Boden mit wichtigen organischen Substanzen und Nährstoffen versorgt.

Aber nicht alle im Garten anfallenden Pflanzenabfälle sind für eine Kompostierung geeignet. Nicht geeignet sind vor allem Pflanzen und Pflanzenteile, die von hartnäckigen Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen befallen sind. Denn die Erreger dieser Erkrankungen bilden häufig widerstandsfähige Dauersporen aus, mit denen sie lange im Boden und Kompost überdauern können. Beim Ausbringen des Kompostes würden die Erreger sonst wieder verschleppt und weiterverbreitet.

Vor allem Erreger, die eine Fäule im Wurzel- oder Stängelbereich und Welkeerkrankungen verursachen, sollten nicht kompostiert werden. Hierzu zählen Erkrankungen wie die Asternwelke, Cylindrocladium-Triebsterben an Buchsbaum, Kohlhernie, Fusarium- oder Sklerotinia-Fäule an Gemüse oder Wurzelfäulen an Erdbeerpflanzen. Ähnlich ist es mit Schädlingen, die im Boden leben oder überdauern, wie zum Beispiel Nematoden und Gemüsefliegen. Von Viren befallene Pflanzen sowie samentragende Unkräuter und Wurzelunkräuter, wie etwa Quecke und Giersch, gehören ebenfalls nicht auf den Kompost.

Bei Krankheits- oder Schädlingsbefall an Blättern und Früchten, wie Schorf, Mehltau, Blattfleckenkrankheiten oder Blattlausbefall, ist eine Kompostierung hingegen möglich, wenn die kranken Pflanzenteile sofort mit Erde oder anderem dichten Material, wie beispielsweise Grasschnitt, abgedeckt werden, was eine Verbreitung der Erreger, zum Beispiel durch Sporen, verhindert. Ein Überleben dieser Sporen im Kompost ist bei einer sachgemäßen Kompostierung infolge der Verrottungsvorgänge dann nicht zu erwarten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: +49 (251) 2376-0
Telefax: +49 (251) 2376-521
https://www.landwirtschaftskammer.de

Ansprechpartner:
Bernhard Rüb
Pressestelle
Telefon: +49 (221) 5340-351
Fax: +49 (228) 7038434
E-Mail: bernhard.rueb@lwk.nrw.de
Lea-Kathrin Piepel
Pressestelle
Telefon: +49 (251) 2376-273
E-Mail: lea-kathrin.piepel@lwk.nrw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel