Mobilfunkanbieter verpflichtet über MVNO-Zugang zu verhandeln
Entscheidung fördert Angebot innovativer Dienste
Durch die Entscheidung wird das Angebot innovativer Dienste gefördert. Den Verhandlungspartnern wird ein umfassender Gestaltungsspielraum für die Verhandlungen der nachgefragten Leistung gegeben.
In einem Streitbeilegungsverfahren hat das französische Mobilfunkunternehmen Transatel die Bundesnetzagentur angerufen. Transatel beabsichtigt, in Deutschland Dienste mit Transatel SIM-Karten anzubieten.
Transatel betreibt in verschiedenen EU Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, ein virtuelles Mobilfunknetz und bietet weltweit Mobilfunk-Dienste in den Bereichen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT) an.
Weitere Informationen zu dem Verfahren sind veröffentlicht unter www.bnetza.de/bk2-21-005.
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