Energie- / Umwelttechnik

NABU und LBV rufen wieder zur Wahl des Vogels des Jahres auf

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Ab dem 6. Oktober lassen der NABU und sein bayerischer Partner, der LBV (Landesbund für Vogelschutz), den Vogel des Jahres 2022 zum zweiten Mal öffentlich wählen. Jeder und jede kann unter www.vogeldesjahres.de mitbestimmen, wer der neue Jahresvogel wird.

„Bei der ersten öffentlichen Wahl hatten sich über 455.000 Menschen beteiligt und das Rotkehlchen zum Vogel des Jahres 2021 gekürt – eine überwältigende Beteiligung“, so Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg, „Wir freuen uns sehr, dass das Interesse an Naturschutz und der heimischen Vogelwelt so groß ist und legen darum die Vogelwahl auch für die kommenden Jahre in die Hände aller, die mitentscheiden wollen.“

In Deutschland leben 307 Vogelarten. Damit die Wahl etwas erleichtert wird, haben die Vogelkundler des NABU fünf Arten ausgesucht, unter denen abgestimmt werden kann. Für den Jahresvogel 2022 ins Rennen gehen: Bluthänfling, Feldsperling, Mehlschwalbe, Steinschmätzer und Wiedehopf.

„Jeder der fünf Vögel steht für ein Naturschutzthema, das unsere Aufmerksamkeit braucht“, so Schröder, „So sind mit Mehlschwalbe, Steinschmätzer und Wiedehopf gleich drei Zugvogelarten auf der Wahlliste. Zugvögel leiden besonders stark unter dem Klimawandel, da sie auf intakte Verhältnisse an mehreren Orten der Welt angewiesen sind.“

Die Mehlschwalbe hat als Insektenfresser und Gebäudebrüter zwei Probleme, die ihren Bestand gefährden: Durch das Insektensterben hat sie weniger Nahrung zur Verfügung. Zudem werden ihre Nistplätze etwa bei Gebäudesanierungen entfernt. Ihr Wahlkampfslogan lautet darum: „Mieterschutz für Vögel!“

Der Steinschmätzer ist wie auch die Mehlschwalbe ein Langstreckenzieher und mit 30.000 Kilometern Jahreszugstrecke rekordverdächtig unter den Singvögeln. Schröder: „Vom Aussterben bedroht ist diese Art bei uns, weil sie immer weniger Lebensraum zur Verfügung hat. Der Steinschmätzer braucht offenes, vegetationsarmes Gelände.“ Darum geht er mit dem Slogan „Mut zur Brache!“ ins Rennen.

Der Wiedehopf ist mit seinem langen Schnabel und seinen orangefarbenen Scheitelfedern der optisch spektakulärste Kandidat. Er lebt ausschließlich in besonders warmen Gegenden in Deutschland, etwa am Kaiserstuhl in Baden-Württemberg, in Brandenburg ist er z.B. auf Truppenübungsplätzen anzutreffen. „Die Art wäre deutlich häufiger, wenn es mehr halboffene Landschaften mit vielen Insekten gäbe, wie z.B. extensiv genutzte Weideflächen“, so Christiane Schröder. Der Wahlkampfspruch des Wiedehopfs heißt: „Gift ist keine Lösung!“

Den Feldsperling dürfte jeder und jede schon einmal gesehen haben. „Er hat sich wie auch der Haussperling den Menschen angepasst und lebt häufig in unseren Siedlungen. Die Spatzenart hat nach der Brutzeit ein ausgeprägtes Sozialverhalten, die Vögel versammeln sich dann gern in Sträuchern. Der Feldsperling brütet in Baumhöhlen oder Nistkästen und fordert auch deshalb: „Ohne Gehölz, ohne mich!“

Sein gruseliger Name täuscht: der Bluthänfling ist kein Greifvogel, sondern eine kleine Finkenart mit roter Brust und einer Vorliebe für vegetarische Kost, wie Körner, Samen und Früchte. Sein Bestand ist gefährdet, weil er in monotonen Ackerlandschaften keine Heimat findet. Er fordert für seinen Brutplatz: „Mehr Hecken zum Verstecken!“

Am 6. Oktober wird das virtuelle Wahllokal unter www.vogeldesjahres.de freigeschaltet. Bis zum Vormittag des 18. November kann abgestimmt werden. Noch am selben Tag wird der Sieger bekanntgegeben. Der „Vogel des Jahres“ wurde in Deutschland erstmals im Jahr 1971 gekürt. Seit 2021 wird er durch eine öffentliche Wahl bestimmt.

Mehr Infos und Teilnahme an der Abstimmung: www.vogeldesjahres.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NABU Brandenburg
Lindenstraße 34
14467 Potsdam
Telefon: +49 (331) 20155-70
Telefax: +49 (331) 20155-77
http://www.brandenburg.nabu.de

Ansprechpartner:
Heidrun Schöning
PR
Telefon: +49 (331) 2015573
E-Mail: schoening@nabu-brandenburg.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel