Nach Verurteilung im Missbrauchskomplex Münster: Kinderschutz bei Jugendämtern und Familiengerichten ist häufig vom TäterInnen-Geschlecht abhängig
Staufen, Lügde, Bergisch-Gladbach und jetzt Münster – eine lange Spur eines eklatanten Systemversagens im Kinderschutz, in die Jugendämter und Familiengerichte jahrelang involviert waren. Effektiv eingeschritten sind sie nicht. Die Kinder litten vor den Augen der Institutionen, welche sie schützen sollten. Vertraut wurde häufig darauf, dass die Mutter schon die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen würde.
„Kinderschutz ist in Deutschland häufig vom Geschlecht und von klaren Rollenzuschreibungen Mann = Täter und Frau = Opfer abhängig und nicht vom Verhalten der jeweiligen Personen“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Dadurch würden Kinder gefährdet.
Zudem seien Jugendämter und Familiengerichte nicht ausreichend qualifiziert, um Kinderschutz zu gewährleisten. „Solche Skandale sind nur die Spitze des Eisberges. Häufig werden Fehler vertuscht, der andere Elternteil teils mundtot gemacht“, erläutert Witt. Gerade nach einer Trennung würde häufig ein Elternteil aus dem Leben des Kindes ausgegrenzt, wenn dieser auf Fehler und auf einen Missbrauchsverdacht hinweist. „Dann ist das System, welches Kinder schützen soll, sehr effektiv darin, sich selbst und betreuende Elternteile zu schützen, ohne diese Missbrauchsvorwürfe auf Tatsachen zu prüfen“.
Aus Sicht des Vereins bräuchte es einen Neuanfang für einen effektiven Kinderschutz in Deutschland. Dazu gehöre erstmals eine Qualifikation von Familienrichtern im Kinderschutz und die Einrichtung einer Fachaufsicht für Jugendämter. Dabei sollte auch über Männerquoten diskutiert werden. Bisher sind in der Kinder- und Jugendhilfe lediglich 11,5% Männer beschäftigt. Eine gleichmäßigere Verteilung der Geschlechter könnte dazu beitragen, dass zukünftig Kinderschutz nicht mehr nur vom Geschlecht abhängt, sondern sich an den Bedürfnissen der Kinder ausrichtet.
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