Gesundheit & Medizin

Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2022 für Psychiatrie und Psychosomatik

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2022 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2022) vereinbart. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des Datenjahres 2020 erfolgte die Weiterentwicklung in diesem Jahr auf Grundlage eines angepassten Verfahrens. Der PEPP-Katalog 2022 entspricht im Ergebnis weitgehend dem Katalog des Vorjahres. Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten und -Patientinnen mit einem erhöhten Aufwand werden im Entgeltsystem 2022 in einer verbesserten Differenzierung höher bewerteten Fallgruppen zugeordnet. Gleichzeitig wurden die dazugehörigen, moderat angepassten Kodierrichtlinien (DKR-Psych) beschlossen.

Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.

Die Selbstverwaltungspartner haben ebenfalls die Kodierrichtlinien (DKR) für das DRG-System, Version 2022 vereinbart. Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu Kodierfragen (§19 KHG), werden seit diesem Jahr erstmalig umfangreich in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) aufgeführt.

Bei dem für das kommende Jahr geltenden Fallpauschalenkatalog für nicht-psychiatrische Leistungen (DRG-Katalog) konnten die Verhandlungen bisher noch nicht abgeschlossen werden.

Hintergrund

Der PEPP-Entgeltkatalog ist ein Bestandteil eines leistungsorientierten, pauschalierenden Vergütungssystems, das über Relativgewichte und einen krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung nicht fallbezogen, sondern tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Der Katalog ist abrufbar unter www.g-drg.de

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vertritt die allgemeinen Interessen der Privaten Krankenversicherung, der Privaten Pflegeversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen. Dem PKV-Verband gehören 42 Unternehmen an, bei denen rund 36 Mio. Versicherungen bestehen 8,7 Mio. Menschen sind komplett privat krankenversichert, dazu gibt es mehr als 27 Mio. Zusatzversicherungen.

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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