Winterurlaub für den (Klein-)Garten
Wasser abstellen
Damit Leitungen bei Frost nicht platzen, ist es wichtig, das Wasser im Garten abzustellen, Wasserschläuche und Springbrunnen oder Wasserspiele ablaufen zu lassen und auch Gießkanne und Regentonne auszuleeren und am besten verkehrtherum aufzustellen. So können kleine Tiere nicht hineinfallen und möglicherweise ertrinken. Auch alle im Schuppen oder Gartenhaus gelagerten Getränke und sonstigen Flüssigkeiten sollten ins Warme gebracht werden, da bei Minusgraden im Winter die Flüssigkeit in den Gefäßen gefriert und sie zerplatzen können. Anstatt die ersten Sonnenstrahlen im nächsten Frühling zu genießen, hieße es sonst wischen, schrubben und Scherben fegen.
Gartenhaus ausräumen
Steht im Garten ein Gartenhaus, sollte auch dieses auf den Winter vorbereitet werden. Damit sich keine Mäuse über hinterlassene Kekse, Nudeln oder Reis freuen und das Häuschen im Winter okkupieren, ist es ratsam, alle Lebensmittel mit nach Hause zu nehmen. Auch der Kühlschrank sollte ausgeräumt und vom Strom getrennt werden. Gegen den bei Nichtbenutzung entstehenden Kühlschrankmuff hilft es, die Kühlschranktür einen Spalt offen zu lassen. Zudem empfehlen die ARAG Experten die Sicherungen rauszudrehen, die Gartenpumpen auszustellen und alle Akkubatterien zu entfernen, so dass der ganze Garten stromlos ist. Dies dient nicht nur der Sicherheit: Gerade Akkus von Solarlampen gehen kaputt, wenn sie frostigen Temperaturen ausgesetzt sind. Übriges Gartenzubehör, wie beispielsweise Kleingeräte, Spielgeräte für die Kinder, Gartenkeramik oder Gartenmöbel freuen sich vor ihrem Winterurlaub über eine Reinigung, neuen Ölanstrich und frostsichere Verstauung.
Rasen und Laubrechen
Damit der Rasenboden nicht schimmelt, sollten herabgefallene Blätter regelmäßig mit einem Rechen oder Laubbläser entfernt werden. Auch gilt es den Rasen ein letztes Mal zu mähen. Die ARAG Experten empfehlen dies gegen Ende Oktober zu tun. Mäht man den Rasen nämlich zu spät oder zu kurz (sechs Zentimeter sollten stehen bleiben), dann nimmt das Gras bei stärkeren Frösten rasch Schaden. Um im kommenden Jahr wieder ein sattes Grün zu haben, hilft im Herbst und Winter vor allem kaliumhaltiger Dünger. Gleichzeitig verhindert er Frostschäden an den Grashalmen.
Blumen, Pflanzen und Co.
So wie bei uns Menschen vertragen die verschiedenen Pflanzen und Blumen die Kälte und den Frost mehr oder weniger gut und brauchen daher verschiedene Vorkehrungen. Braune Blätter oder verwelkte Blütenstände gehören abgeschnitten und, sofern vorhanden, auf dem Kompost entsorgt. Zum Schutz kann an dieser Stelle das vom Rasen entfernte Laub genutzt werden. Beetpflanzen lassen sich damit abdecken und erhalten so einen natürlichen Frostschutz. Die ARAG Experten empfehlen bei größeren Stauden oder Büschen den Einsatz von Gartenvlies, da es auch die dünnen Äste vor der Kälte bewahrt. Für das Erblühen im Frühling lohnt es sich bereits jetzt, die Zwiebeln beispielsweise von Tulpen oder Narzissen einzupflanzen. Für die Knollen von kälteempfindlichen Pflanzen wie Dahlien gilt allerdings das Gegenteil: Deren Knollen müssen vor dem ersten Frost ausgegraben und an einem kühlen Ort aufbewahrt werden.
Zier- und Obstbäume
Stehen im Garten Zier- und Obstbäume, sollten nicht abgeworfene, vertrocknete oder verschimmelte Früchte am besten händisch entfernt werden, da Pilze und Krankheitserreger darin einen Wirt finden und so den gesamten Baum befallen können. Steht ein sehr kalter Winter bevor, ist das Kalken von Baumstämmen oder der sogenannte Weißanstrich eine wichtige Aufgabe. Dies schützt die Rinde vor dem Eindringen von Schädlingen und vorm Aufplatzen bei extremer Kälte. Damit auch im kommenden Jahr die Früchte schmecken und der Zierbaum in voller Blüte erstrahlt, raten die ARAG Experten alle abgestorbenen und kranken Äste und Triebe ganz nah am Baumstamm abzuschneiden. Zudem lohnt es sich, gleich auch die Hecken zu stutzen, sodass sie im Frühjahr nicht wild austreiben. Aber Achtung: Nach Paragraf 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, „Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“. Vor dem Heckenschnitt ist daher zunächst zu prüfen, ob Igel dort überwintern oder Eichhörnchen sich dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben.
Weitere interessante Informationen zum Thema Garten unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
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