Gesundheit & Medizin

14-Milliarden-Euro-Spritze für die Kassen

Mehr Geld für die Krankenkassen: Gesundheits- und Finanzministerium einigen sich in einer Rechtsverordnung auf einen weiteren Bundeszuschuss von sieben Milliarden Euro. Diesen Schritt hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits im Zuge des Ergebnisses des GKV-Schätzerkreises angekündigt. Dass noch eine ergänzende Finanzspritze kommen soll, wurde schon im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) festgelegt.

Im GVWG sind bereits sieben Milliarden Euro Zuschuss zum regulären Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro veranschlagt. Doch schon damals war klar, dass das Geld nicht ausreichen würde, um den Zusatzbeitrag wie beabsichtigt stabil zu halten. Der GKV-Schätzerkreis hat einen zusätzlichen Finanzbedarf von weiteren sieben Milliarden Euro festgestellt. Dem tragen die Ministerien nun Rechnung. So „wird der ergänzende Bundeszuschuss für das Jahr 2022 […] auf einen Betrag von 14 Milliarden Euro festgesetzt“, heißt es im Referentenentwurf zur Verordnung, welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt.

 

Das Bundeskabinett befasst sich laut Gesundheitsministerium im November mit dem Entwurf. Danach muss die Verordnung vom Bundestag verabschiedet werden.

Der GKV-Schätzerkreis prognostiziert für 2022 Einnahmen des Gesundheitsfonds von 256,8 Milliarden Euro. Eingerechnet sind der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro und die sieben Milliarden Euro aus dem GVWG. Zudem berücksichtigen die Experten aus Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und GKV-Spitzenverband bei der Schätzung 2,1 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, teilt das BAS mit. Dem stehen Ausgaben der Krankenkassen von 284,2 Milliarden Euro gegenüber. Bleibt also ein Defizit von rund 27,4 Milliarden Euro. Zieht man den neuen Bundeszuschuss ab, reduziert sich das Minus auf 20,4 Milliarden Euro, das die Kassen über den Zusatzbeitrag ausgleichen sollen. Dieser ist bereits durch das GVWG auf 1,3 Prozent festgesetzt worden. Gebunden sind die Kassen an diesen Wert allerdings nicht.

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