3G künftig auch für ambulante Patient*innen und deren Begleitpersonen
Ab dem 29. November müssen ambulante Patient*innen wie auch deren Begleitpersonen einen 3G-Nachweis vorweisen, wenn sie einen vereinbarten ambulanten Termin im Klinikum Karlsruhe haben. Ungeimpfte müssen ab dann einen PCR-Test (maximal 48h alt) oder einen zertifizierten Antigenschnelltest (maximal 24h alt) mitbringen. Die Ambulanzen prüfen den 3G-Nachweis am Ambulanzschalter. Im Eingangsbereich können bereits Vorprüfungen erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen greifen die gesetzlichen Regeln: Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Nachweis, bei älteren Schüler*innen reicht der Nachweis mittels Schülerausweis. Sonderregeln gelten bei Patient*innen, die eine ambulante Chemotherapie erhalten.
Bitte die erforderlichen Nachweise bereithalten.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Moltkestr. 90
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9740
Telefax: +49 (721) 9741009
http://www.klinikum-karlsruhe.com
Ansprechpartner:
Oliver Stilz
Referent Public Relations
Telefon: +49 (721) 974-1137
Fax: +49 (721) 974-921076
E-Mail: oliver.stilz@klinikum-karlsruhe.de
Referent Public Relations
Telefon: +49 (721) 974-1137
Fax: +49 (721) 974-921076
E-Mail: oliver.stilz@klinikum-karlsruhe.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.