Gesundheit & Medizin

3G-Regelung in Bussen und Bahnen für 6-Jährige Kinder unsinnig und nicht praktikabel

Die Bremer Straßenbahn AG hat am Sonntag im „Weser-Report eine viertelseitige Anzeige geschaltet, in der es heißt „keine Mitfahrt ohne 3G und Maske“. Ausgenommen von der 3G-Regel sind laut Anzeige lediglich Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler/Innen.

Die BSAG bezieht sich bei ihrer Anzeige auf die seit dem 24.11.2021 geltende bundeseinheitliche Regelung im Infektionsschutzgesetz.

Die Regelung bedeutet de jure für viele 6-Jährige ein Beförderungsverbot im ÖPNV. Was der Gesetzgeber in der übereilten Neuregelung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes offensichtlich
nicht bedacht hat, dass nicht jedes Kind mit 6 Jahren zur Schülerin oder zum Schüler wird, die von der 3G-Regel im ÖPNV ausgenommen sind. Kinder, die bereits 6 Jahre alt sind, aber erst im Sommer 2022 eingeschult werden, fallen somit unter die für den ÖPNV geltende 3G_Regelung, nach der eine Mitfahrt nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten gestattet ist. Da 6-Jährige in der Regel nicht geimpft sind, da die StiKo eine Impfung erst ab 12 Jahren empfiehlt und der Kinder-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Kinder zwischen fünf und elf Jahren erst seit dem 26.11.2021 EU-weit zugelassen wurde, müssten sie somit für jede Bus- oder Bahnfahrt einen aktuellen COVID-19-Test vorweisen können. Dies ist weder praktikabel, noch den Kindern zuzumuten.

Der CGB fordert daher eine unverzügliche Aufhebung der 3G-Regel für Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schülerinnen und Schüler sind.

Der CGB appelliert darüber hinaus an den Gesetzgeber, seine unbegründeten Vorbehalte gegen eine COVID-19-Impfpflicht, wie sie der CGB bereits seit Anfang November fordert, aufzugeben. Nach dem auch die Bevölkerungsmehrheit eine gesetzliche Impfpflicht befürwortet und immer mehr Institutionen sie fordern, darunter erstmalig auch eine SPD-Landtagsfraktion, ist es Zeit, das politische Rumgeeiere zu beenden und schnellstmöglich eine COVID-19 Impfpflicht zu beschließen. Nur so ist der Corona-Pandemie dauerhaft Herr zu werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Meeraner Straße 7
12681 Berlin
Telefon: +49 (30) 210217-30
Telefax: +49 (30) 210217-40
http://www.cgb.info

Ansprechpartner:
Peter Rudolph
Telefon: +49 (421) 3233-31
E-Mail: gewerkschaften@t-online.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel