3G-Regelung in Bussen und Bahnen für 6-Jährige Kinder unsinnig und nicht praktikabel
Die BSAG bezieht sich bei ihrer Anzeige auf die seit dem 24.11.2021 geltende bundeseinheitliche Regelung im Infektionsschutzgesetz.
Die Regelung bedeutet de jure für viele 6-Jährige ein Beförderungsverbot im ÖPNV. Was der Gesetzgeber in der übereilten Neuregelung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes offensichtlich
nicht bedacht hat, dass nicht jedes Kind mit 6 Jahren zur Schülerin oder zum Schüler wird, die von der 3G-Regel im ÖPNV ausgenommen sind. Kinder, die bereits 6 Jahre alt sind, aber erst im Sommer 2022 eingeschult werden, fallen somit unter die für den ÖPNV geltende 3G_Regelung, nach der eine Mitfahrt nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten gestattet ist. Da 6-Jährige in der Regel nicht geimpft sind, da die StiKo eine Impfung erst ab 12 Jahren empfiehlt und der Kinder-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Kinder zwischen fünf und elf Jahren erst seit dem 26.11.2021 EU-weit zugelassen wurde, müssten sie somit für jede Bus- oder Bahnfahrt einen aktuellen COVID-19-Test vorweisen können. Dies ist weder praktikabel, noch den Kindern zuzumuten.
Der CGB fordert daher eine unverzügliche Aufhebung der 3G-Regel für Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schülerinnen und Schüler sind.
Der CGB appelliert darüber hinaus an den Gesetzgeber, seine unbegründeten Vorbehalte gegen eine COVID-19-Impfpflicht, wie sie der CGB bereits seit Anfang November fordert, aufzugeben. Nach dem auch die Bevölkerungsmehrheit eine gesetzliche Impfpflicht befürwortet und immer mehr Institutionen sie fordern, darunter erstmalig auch eine SPD-Landtagsfraktion, ist es Zeit, das politische Rumgeeiere zu beenden und schnellstmöglich eine COVID-19 Impfpflicht zu beschließen. Nur so ist der Corona-Pandemie dauerhaft Herr zu werden.
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