Angehörigenpflege aus der Tabu-Zone!
Davon ist im Koalitionspapier nicht viel zu lesen. Man muss das Papier sehr genau durcharbeiten, um Punkte zu entdecken, an denen pflegender Angehöriger erwähnt werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll gestärkt werden. Wir gehen davon aus, dass damit auch die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gemeint ist?
Eine Weiterentwicklung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz wird das Problem der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nur dann lösen, wenn die Leistungen unbürokratisch zu beantragen sind und ein finanzieller Leistungsausgleich gezahlt wird. Die Zusage, Familien dabei zu unterstützen, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen, ist unter dem Aspekt der Gendergerechtigkeit zukunftsrelevant.
Steuerfinanzierte Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind ein richtiger Schritt in Richtung eines steuerfinanzierten Leistungsausgleichs für Sorgearbeit.
Eine rechtssichere Fassung der Grundlage für die 24-Stunden-Betreuung ist längst überfällig und dringend erforderlich.
Ein bedarfsgerechter Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie insbesondere der solitären Kurzzeitpflege wird seit vielen Jahren auch in Studien gefordert. Pflegende Angehörige warten auf konkrete Umsetzung.
Leistungen wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget zusammenzufassen macht Sinn. Was dabei unter "Nachweispflicht" der Gelderverwendung zu verstehen ist, wird nicht klar.
Innovative, quartiernahe Wohnformen, die Schaffung des Berufsbildes der „Community Health Nurse“, ein Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren sowie die Sicherstellung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten, ambulanten und kurzstationären Versorgung sind Vorhaben, die Angehörigenpflege entlaste können.
Wir halten es für wichtig, Menschen in jedem Alter zu ermöglichen, selbstbestimmt in ihrem frei gewählten Umfeld leben zu können.
Die freie Wahl des Wohnorts sowie die Evaluierung und Nachsteuerung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) bei einer intensivpflegerischen Versorgung von beatmungsabhängigen Menschen unterstützen wir ausdrücklich!
In der stationären Pflege sollen die Eigenanteile weiter abgesenkt, begrenzt und planbar gemacht, sowie die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenanteilen herausgenommen werden. Diese Regelung betrifft rechtlich bevollmächtigte Angehörige wenn sie sich mit den finanziellen Folgen für ihre Angehörigen zu befassen haben.
Was unter einer "moderaten Anhebung der Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung" für Alle zu verstehen ist, bleibt abzuwarten.
Menschen mit Pflegebedarf werden zu über 80 % von Angehörigen zu Hause gepflegt, versorgt und begleitet . Es muss künftig selbstverständlich sein, dass pflegende Angehörige ihre Bedarfe und Forderungen im Gemeinsamen Bundesausschuss selbst vertreten können. Dafür müssen sie Sitz und Stimme bekommen. Ihre Lobbybildung muss kommunal, regional und bundesweit unterstützt werden!
Die künftige Koalition verpflichtet sich in ihrem Koalitionspapier, dem Wohle aller Bürgerinnen und Bürger dienen zu wollen. Jede und Jeder soll das eigene Leben frei und selbstbestimmt gestalten können. Leistung soll anerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden müssen. Die WIR! Stiftung Pflegender Angehöriger fordert, dass diese Aussagen künftig auch vollumfänglich für pflegende Angehörige gelten.
Die Angehörigenpflege muss aus der Tabuzone herausgeholt und gleichberechtigt an PflegeZukunftskonzepten und an allen “die Pflege” betreffenden Fragen beteiligt werden!
Weitere Informationen zum Thema Angehörigenpflege:
Kommentar der WIR! Stiftung zum Koalitionsvertrag
https://www.wir-stiftung.org/…
“WIR! Manifest für eine menschliche Pflege”
https://www.wir-stiftung.org/…
WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
Ickstattstraße 9
80469 München
Telefon: +49 (8143) 9926990
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