Ausnahme von 2G für über Zwölfjährige im Sport bis 31.12.2021
„Nachsteuern war erforderlich – dennoch ist Impfen der einzige Weg aus der Pandemie“
„Auf die Härten für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen gerade bei ihrer Sportausübung durch die Verschärfung der Corona-Regelungen haben wir hingewiesen“, sagt der Präsident des BLSV, Jörg Ammon. Dennoch ist und bleibt Impfen der einzige Weg aus der Pandemie: „Wir werben weiterhin dafür, dass sich alle, die sich impfen lassen können, auch impfen lassen. Auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Wir haben die Impfkampagne des Freistaats von Anfang an unterstützt. Impfen, impfen, impfen ist die einzige Maßnahme, die uns aus dem Klammergriff der Pandemie befreien wird“, appelliert Ammon.
„Kinder und Jugendliche in Sport und Bewegung bringen bzw. halten“
„Es ist unser Ziel, dass Kinder und Jugendliche insgesamt wieder in Sport und Bewegung kommen bzw. bleiben“, so Michael Weiß, der Vorsitzende der Bayerischen Sportjugend im BLSV. „Daher ist die Ausnahme von der 2G Regelung für die Zwölf- bis Siebzehnjährigen wichtig und richtig, denn durch diese bleibt der Sport auch im Innenbereich für diese Altersgruppe möglich. Und er ist auch sicher aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule.“
Jetzt gilt es, bis 31.12.2021 viele Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren zu motivieren, sich impfen zu lassen, so dass auch im Januar Bewegung und Sport im Innenbereich weiterhin möglich ist.
Mehr Infos und aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de und zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.
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