Verbraucher & Recht

Bei Online-Anzeigen aufs Impressum achten

Wer einen Handwerker braucht, sucht mittlerweile häufig online. Bei Kleinanzeigen-Portalen gibt es viele Angebote, in Brandenburg inserieren neben deutschen auch viele polnische Anbieter:innen. Bevor man beauftragt, sollte man die Identität des Vertragspartners checken. Sonst kann es im Reklamationsfall schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zeigte: Die meisten der geprüften Inserate verfügten zwar über genügend Angaben, um den Anbieter zweifelsfrei zu identifizieren, aber es gibt auch Mängel. In neun Prozent fehlten die Grundangaben zur Identität sogar gänzlich!

Kommerzielle Angebote auf eBay Kleinanzeigen und Co. müssen einige Pflichtinformationen enthalten. Das ist wichtig, damit Verbraucher:innen nachträglich Dienstleistungen und Produkte reklamieren können. Aufgrund vieler Anfragen und Unsicherheiten von Verbraucher:innen, die eine Handwerksfirma über Kleinanzeigen gefunden hatten, nahm die VZB Handwerker-Annoncen unter die Lupe. Ihr Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum wertete 102 Anzeigen von deutschen und polnischen Anbieter:innen aus und prüfte, inwieweit die Informationspflichten eingehalten wurden.

45 Prozent der Anzeigen enthielten das vollständige Impressum. Bei etwa ebenso vielen fehlten bestimmte Angaben zur Identität. Bei der Einhaltung von Informationspflichten wurden keine relevanten Unterschiede zwischen den polnischen und deutschen Anbietern festgestellt.

Wichtig: Anbieter muss identifizierbar sein

„In den meisten Fällen war der Vertragspartner auch bei unvollständigem Impressum eindeutig zu identifizieren“, so Katarzyna Guzenda, Expertin für grenzüberschreitendes Verbraucherrecht. Bei polnischen Handwerker:innen ist es einfacher als bei Deutschen, denn jeder gewerbliche Anbieter in Polen muss sich registrieren lassen. Somit kann man sowohl Gesellschaften als auch Einzelhandwerker im öffentlich zugänglichen Register schnell nachsehen.

Hände weg bei fehlenden Angaben

Neun Prozent der untersuchten Anzeigen waren indes sehr kritisch zu bewerten. Dort fehlte das Impressum komplett. „Verbraucher:innen sollen keine kommerziellen Angebote annehmen, bei denen die Grundangaben wie der Name des Firmeninhabers und die Anschrift fehlen“, so Guzenda.

Die VZB hat sich mit eBay Kleinanzeigen in Verbindung gesetzt und über grobe Verstöße gegen Informationspflichten informiert, die für Verbraucher:innen ein großes Ärgernis darstellen. „Die besonders kritischen Inserate sind von dem Plattformbetreiber nun gesperrt worden“, berichtet Guzenda.

Auch auf den Anfahrtsweg achten

Generell sollten Verbraucher:innen bei den Inseraten unbedingt auf die Anschrift des Unternehmens achten: Die meisten Anbieter, die im Land Brandenburg inseriert haben, sind auch dort oder in der Grenzregion ansässig. Elf Prozent hatten ihren Sitz weiter weg, vereinzelt findet man sogar Angebote aus Ostpolen. „Die Entfernung ist wichtig, wenn beispielsweise nach dem Auftrag Nachbesserungsarbeiten anfallen“, so die Verbraucherschützerin.

Nutzer-Bewertungen und Suchmaschinen können helfen

Für die Auswahl des richtigen Angebots hilft auch ein Blick auf die Nutzer-Bewertung: Die als Top bewerteten Inserate können für die guten bisherigen Erfahrungen von anderen Kund:innen sprechen. Grundsätzlich sollte man vor der Beauftragung nach Möglichkeit mehr Informationen über dem Anbieter sammeln: „Wenn man nichts über eine Handwerksfirma im Internet findet, ist es ratsam, nach Referenzen zu fragen“, sagt die Verbraucherschützerin.

Am besten alles schriftlich festhalten

Schließlich garantiert die Einhaltung von Informationspflichten im Internet nicht, dass die Ausführung alle Verbraucherwünsche erfüllt. „Um mögliche Streitpunkte und Missverständnisse vorweg auszuräumen, empfiehlt es sich, alle wesentlichen Vertragsabsprachen am besten schriftlich festzuhalten“, so Guzenda. Dazu gehören genaue Abmessungen, Farbe, Material, Lieferfristen, Endpreis sowie Zahlungsmodalitäten. Die Anzahlung sollte man nach Möglichkeit per Überweisung leisten und bei Barzahlung immer eine Quittung verlangen.

Der Ergebnisbericht des Marktchecks ist hier zum Download verfügbar:  https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/66970

Wer Fragen zu polnischen Handwerkern und zu ihrer Identität hat, kann sich beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale informieren und rechtlich beraten lassen:

 

Über den Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Babelsberger Str. 12
14473 Potsdam
Telefon: +49 (331) 29871-0
Telefax: +49 (331) 29871-77
http://www.vzb.de

Ansprechpartner:
Dr. Katarzyna Guzenda
Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums
Telefon: +49 (355) 52100-910
E-Mail: k.guzenda@vzb.de
Lisa Högden
Telefon: +49 (331) 29871-12
E-Mail: presse@vzb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel