Finanzen / Bilanzen

BLSK setzt ab sofort auf 3G-Regeln bei Beratungsterminen

In den Räumen der Braunschweigischen Landessparkasse gelten ab sofort bei allen Beratungsterminen die 3G-Regeln nun auch für die Kundinnen und Kunden. Zu Beginn des Beratungsgesprächs wird die Kundschaft gebeten, das Impf- bzw. Genesungszertifikat möglichst digital vorzulegen. Bei ungeimpften, getesteten Personen ist ein zertifizierter negativer COVID19-Test vorzulegen, der nicht älter als 24 Stunden bzw. ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Die SB-Filialen bleiben für alle Kundinnen und Kunden zugänglich und kurze Servicebesuche sind von der 3G-Regel nicht betroffen. Hier gelten selbstverständlich weiterhin die aktuellen Hygienevorschriften wie Maskenpflicht und Abstand. Die Informationen sind an jedem Standort gut sichtbar ausgehängt.

„Mit diesen Maßnahmen tragen wir der sich verschärfenden Infektionslage Rechnung und hoffen auf das Verständnis unserer Kundinnen und Kunden“ begründet Werner Schilli, stv. Vorstandsvorsitzender und Privatkundenvorstand der BLSK, die Entscheidung. Die BLSK bietet einen umfangreichen digitalen Kundenservice. Diesen verstärkt zu nutzen empfiehlt Schilli. „Persönliche Beratungen sind sowohl per Video als auch am Telefon in gleicher Qualität möglich, wie in den Filialen. Wir haben unseren Service hier deutlich ausgebaut und schöpfen alle technischen Möglichkeiten aus, die uns derzeit zur Verfügung stehen.“

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