„Brauchen mehr als kleine Schritte“: Absenken der Kappungsgrenze reicht nicht aus für besseren Mieterschutz
Es ist blauäugig darauf zu hoffen, dass nur eine Absenkung der sogenannten Kappungsgrenze das große Wohnproblem in unserem Land lösen wird. Die Kappungsgrenze legt fest, wie sehr die Miete innerhalb von drei Jahren steigen darf. Vermieter*innen haben Anspruch auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenze begrenzt diesen Anspruch, damit keine zu heftigen Mietsteigerungen entstehen, so der Gedanke. Bisher durften Mieten maximal 20 Prozent in drei Jahren steigen, in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Diese Kommunen mit reduzierter Kappungsgrenze legen die Bundesländer selbst fest – was immer wieder zu Unstimmigkeiten führt.
Die Ampel-Parteien wollen nun laut Medienberichten Mieterhöhungen bei 2,5 Prozent bis 4 Prozent pro Jahr kappen. Also eine Kappungsgrenze von 7,5 Prozent bis 12 Prozent innerhalb von drei Jahren einführen. Das hilft aber keineswegs allen Mieter*innen, sondern nur denen, die ohne diese „Kappungsgrenze“ noch höhere Mietsteigerungen zu befürchten hätten. Das sind zum einen diejenigen mit aktuell unterdurchschnittlichen Mieten und zum anderen diejenigen in den wenigen Städten mit extremem Mietpreisanstieg von mehr als 4 Prozent pro Jahr. Selbst in Großstädten wie Nürnberg stiegen die Mieten in den vergangenen 10 Jahren „nur“ um 3,7 Prozent pro Jahr. Eine weitere Grenze von 3,5 oder 4 Prozent pro Jahr bringt den Menschen dort praktisch nichts. Nur eine extreme Senkung der Kappungsgrenze wäre hilfreich.
Die Kappungsgrenze hilft unabhängig davon nur bei Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Wer einen Index- oder Staffelmietvertrag hat, ist nicht geschützt. In all diesen Fällen würde aber das Konzept des MIETENSTOPPS helfen, das alle Arten von Mieterhöhungen unterbindet und die Mieten auf dem jetzigen Stand einfriert. Neben Mieter*innen in Bestandsmietverhältnissen muss auch denjenigen geholfen werden, die eine Wohnung neu anmieten. Hierfür ist die Mietpreisbremse viel zu löchrig und schwer anwendbar. Das Konzept des MIETENSTOPPS sieht Höchstwerte für Mieten in solchen Fällen vor.
Auch wer eine Modernisierungs-Mieterhöhung bekommen hat, profitiert vom MIETENSTOPP. Nicht aber von der Kappungsgrenze. Nach Modernisierungen werden Mieten häufig deutlich teurer. Ein massiver Ausbau der Fördermittel statt Mieterhöhungen wäre für die Finanzierung wichtig – aber das scheint von den Ampel-Parteien nicht geplant zu sein.
In Sachen Wohnungsbestand erwartet die Kampagne MIETENSTOPP, dass die Ampel-Parteien auch beim Vorkaufsrecht eine Lösung präsentieren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte kürzlich die Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten weitgehend gekippt. MIETENSTOPP-Sprecher Matthias Weinzierl: „Das Baugesetzbuch muss geändert werden, damit das Vorkaufsrecht in diesen Gebieten möglich ist und Mieten dadurch bezahlbar bleiben können. Wir erwarten von den Ampel-Parteien, dass sie sofort handeln“.
DIE KAMPAGNE MIETENSTOPP
Wir sind eine zivilgesellschaftliche, überparteiliche Kampagne, die sich für einen bundesweiten Mietenstopp für sechs Jahre und weitere dringend notwendige Reformen einsetzt und die immer größer wird. Mit dabei sind unter anderem viele lokale Mieter*innen-Initiativen, der Deutsche Mieterbund, der Paritätische und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Unsere Aktivist*innen sind über ganz Deutschland verteilt – zusammen kämpfen wir für alle Mieterinnen und Mieter. Über 140 Initiativen, Bündnisse und Organisationen aus ganz Deutschland beteiligen sich mittlerweile an der Kampagne „MIETENSTOPP! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel“. Die Kampagne ist in mehr als 200 Städten und Gemeinden aktiv, mehr als 2190 Menschen haben ihre Forderungen mitunterzeichnet. Alle Forderungen der Kampagne finden sich unter: www.mietenstopp.de
KAMPAGNE MIETENSTOPP c/o DMB Landesverband Bayern e.V
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