BVfK beklagt massive Marktbehinderung durch Hyundai
Kunden freier Händler erhalten nämlich zunehmend E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, ihre Lieferanten strafrechtlich relevanter Handlungen zu bezichtigen und Täuschung im Zusammenhang mit angeblich unzutreffenden Garantieversprechen vorzuwerfen. Als „Belohnung“ winkt den zur Verleumdung angestachelten Besitzern von Hyundai-EU-Neufahrzeugen eine scheinbar gleichwertige Kulanz-Garantie. So heißt es in mehreren dem BVfK vorliegenden E-Mails der Hyundai Motor Deutschland GmbH:
„…Sollten Sie mithin von Ihrem Verkäufer getäuscht worden sein, stellen wir Ihnen anheim, uns dies per Mail darzulegen. Wir werden dann die weiteren Schritte in die Wege leiten. Im Falle einer positiven Entscheidung werden wir Ihnen das Bestehen der Kulanz-Garantie offiziell bestätigen…“
Die BVfK-Juristen weisen darauf hin, dass der Vorwurf einer Täuschung im vorliegenden Zusammenhang dem freien Händler Betrugshandlungen unterstellt, die sowohl unbewiesen wie auch tatsächlich unwahr sind. Damit dürfte feststehen, dass Verbraucher, die Hyundai-Neufahrzeuge über freie Händler erwerben, zu verleumderischen Aussagen animiert werden und ihnen im Gegenzug dafür ein minderwertiger Ersatz für die angeblich nicht vorhandene Hyundai-Neuwagengarantie in Aussicht gestellt wird.
Das stellt nach Auffassung des BVfK die massivste Form der Marktbehinderung durch autorisierte nationale und EU-Vertretungen des Autoherstellers Hyundai seit Bekanntwerden des intensiven Vorgehens gegen freien Kfz-Händler im Jahr 2015 dar. Das klingt insofern paradox, da der freie Handel offensichtlich über viele Jahre Teil der Hyundai-Markteroberungs-Strategie des koreanischen Autoherstellers war und wahrscheinlich auch noch ist. Angeblich sollen in der Vergangenheit bis zu 50% der in Europa verkauften Hyundai-Neufahrzeuge über freie Händler in den europäischen Markt gekommen sein.
Dem BVfK liegen Informationen vor, dass es sich hier um ein vom Hersteller bzw. seinen Vertretern eigens installiertes paralleles Vertriebssystem handelt und sieht als Grund für die offensichtliche Marktbehinderungen den Versuch, einerseits auf die Absatzmöglichkeiten freier Händler nicht verzichten zu wollen, andererseits Fahrzeuge, die auf diesem meist günstigeren Weg in den Markt gelangen, minderwertig ohne die wertvolle 5-jährige Herstellergarantie auszustatten. Diese soll nur dann gewährt werden, wenn der Erwerb direkt beim Vertragshändler erfolgt. So heißt es in den besagten Schreiben ebenfalls:
„…Unter Hinweis auf unsere Website (https://www.hyundai.de/…) möchten wir Sie sachlich darauf aufmerksam machen, dass die 5-jährige Herstellergarantie von Hyundai nur für Fahrzeuge gilt, die erstmals von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler im europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz an einen Endkunden verkauft wurden. Diese Regelung findet sich europaweit in allen original Garantie- und Serviceheften wieder, auch in dem, das Ihnen beim Fahrzeugkauf ausgehändigt wurde…“
Allerdings werden die Leistungen der Hyundai-Neuwagengarantie den Kunden von EU-Händlern nach Erfahrungen des BVfK letztendlich nur in seltenen Fällen ganz verweigert.
Wie der anerkannt kartellrechtskundige Prof. Dr. Markus Artz beim Deutschen Autorechtstag 2017 nämlich richtigerweise festgestellt hat, kann es auch im Grunde genommen überhaupt keine Neufahrzeuge geben, die nicht über die von Hyundai erwähnten Garantie-Voraussetzungen verfügen. Jedenfalls dann nicht, wenn ein Hersteller eine europäische Ausnahmeregelung vom Kartellverbot nutzt und die dafür geltenden Voraussetzungen auch konsequent beachtet. Hyundai beansprucht nach BVfK-Auffassung diese Ausnahmeregelung vom Kartellverbot zu Unrecht, was bereits für sich genommen die praktizierte Diskriminierung der EU-Importe verbietet.
Der BVfK prüft nun rechtliche Schritte gegen Hyundai, wozu auch Anzeigen beim Bundeskartellamt und der EU-Wettbewerbskommission zählen. Nur so kann nach Ansicht des Verbandes einem ständigen Ansteigen der Verbraucherpreise für Neuwagen entgegengewirkt werden, wenn sie die Folge rechtswidriger Marktbehinderungen sind.
Der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. (BVfK) vertritt die Interessen des seriösen und professionnellen freien Kfz-Handels in Deutschland. Dem Verband gehören sowohl Unternehmen aus dem Neu-, Gebrauchtwagen- und Oldtimerhandel, als auch dem Kfz-Vermittlergeschäft an. Die Mitgliederzahl steigt seit seiner Gründung im Jahr 2000 stetig. Inzwischen sind über 800 Händler organisiert. Seit über 22 Jahren leistet der Verband Pionierarbeit und begründet seinen Führungsanspruch durch hohe Maßstäbe an sich und seine Mitglieder sowie das regelmäßige Erreichen bedeutender Meilensteine zur Verbesserung und Stabilisierung der Rahmenbedingungen für das Branchensegment. Neben der politischen Arbeit leistet auch die Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken hierzu einen wesentlichen Beitrag.
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