Das Dilemma mit den Lieferfristen
Die VZB erreichen immer wieder Beschwerden von Verbraucher:innen, die die Folgen aktueller Lieferengpässe zu spüren bekommen. „Nicht immer gehen Online-Shops mit Lieferverzögerungen von vornherein offen um – hat das doch häufig einen direkten Einfluss auf die Kauflust der Verbraucher:innen“, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB. Stattdessen werden auf den Produktseiten konkrete Lieferzeiten angegeben und die Kund:innen dann vertröstet. Auch kommt es vor, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigentlich verbindliche Lieferzeitangaben wieder relativiert werden. Manche Online-Händler behalten sich zudem pauschal das Recht vor, den Vertrag bei nicht lieferbaren Waren rückgängig zu machen. All dies ist kurz vor Weihnachten sehr ärgerlich.
Lieferfristen vor Vertragsschluss kontrollieren
Bei Online-Bestellungen sollten Verbraucher:innen aktuell genau nachprüfen, welche Lieferzeit der Händler angibt. „Kund:innen müssen wissen, wie lange sie höchstens auf die Bestellung zu warten haben. Auch sollten Verbraucher:innen nicht zu kurzfristig vor dem anstehenden Weihnachtsfest bestellen und bei ´ca.-Fristen` einen kleinen Puffer einbauen“, so Neukamp, und ergänzt: „Das Jahr 2021 ist definitiv keine gute Zeit für Last-Minute-Käufer:innen.“
Ware kommt doch nicht rechtzeitig?
Onlineshops müssen nicht nur einen bestimmten Liefertermin angeben, sondern den genannten Termin auch einhalten. Kommt die Ware nicht pünktlich, können Betroffene dem Händler eine Frist setzen, innerhalb derer die Ware da sein soll. Hält der Händler auch die nicht ein, können Verbraucher:innen vom Vertrag zurücktreten. Hier ist das Recht zwar auf der Seite der Betroffenen, vermeidet aber trotzdem nicht, dass möglicherweise kein Geschenk unter dem Weihnachtsbaum liegt. „Damit die Lieben dann nicht leer ausgehen, kann auch ein kreativ gestalteter Gutschein Freude bereiten“, gibt Neukamp daher als Tipp mit.
Transparenz vermeidet Frust
Letztlich benötigen alle Beteiligten – gerade in schwierigen (Liefer-)Zeiten – eine größtmögliche Transparenz, um eine sinnvolle Kaufentscheidung treffen zu können. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat daher bereits verschiedene Möbelhändler erfolgreich abgemahnt, die verbraucherunfreundliche Regelungen im Hinblick auf Lieferzeitangaben oder zum Rücktritt vorhielten.
Wer Probleme bei der Abwicklung von Verträgen hat, kann sich bei der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten lassen:
- Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung,
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
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