Energie- / Umwelttechnik

Einigung mit der Bundesrepublik Deutschland zum Kernkraftausstieg geht in die Umsetzung

Am 05.03.2021 hatten die Bundesregierung sowie EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall gemeinsame Eckpunkte zur Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum beschleunigten Kernkraftausstieg bekanntgegeben. Schon 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet, dass RWE und Vattenfall durch den beschleunigten Kernkraftausstieg unverhältnismäßig belastet und insbesondere gegenüber E.ON diskriminiert wurden. Auf erneuten Vorstoß von Vattenfall hatte das Bundesverfassungsgericht dies im Herbst 2020 noch einmal bekräftigt.

Mit der 18. Atomgesetz-Novelle und dem ergänzenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 25.03.2021 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2016 und vom 29.09.2020 nunmehr umgesetzt. Das Gesetz ist am 17.08.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2021 I 3530). Gesetzentwurf und auch der Vertrag sind mehrfach veröffentlicht (Pressemitteilung BMU vom 24.03.2021, abrufbar auf der Website des BMU; Bundestagsdrucksache 19/28682 vom 19.04.2021; Unterschriftsfassung des Vertrages: Unterrichtung der Bundesregierung, zu Bundesratsdrucksache 256/21 vom 15.04.2021).

Gesetz und Vertrag sind am 31.10.2021 in Kraft getreten.

Der Vertrag sieht vor, dass alle Rechtsbehelfsverfahren und Klageverfahren auf nationaler, auf EU- und auf internationaler Ebene einvernehmlich beendet werden. Vattenfall hat die diesbezüglichen Beendigungserklärungen in den diversen Verfahren abgegeben.

Unter anderem schloss dies den Antrag auf Beendigung auch des ECT-Schiedsverfahren vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID Case No. ARB/12/12) ein. Deutschland hat sich dem Antrag angeschlossen. Damit wird das Schiedsgericht das Verfahren demnächst förmlich für beendet erklären. Diese Entscheidung wird auf der ICSID-Website veröffentlicht werden. Die Beendigung des internationalen Schiedsgerichtsverfahren hatte keinen Einfluss auf die Höhe der in Gesetz und Vertrag vorgesehenen Entschädigungen, diese setzen ausschließlich die Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts um. Auch dieser Umstand ist öffentlich (BT-Drucks. 19/32556,Seite 30 vom 24.09.2021; BT-Drucks.19/28682 vom 19.04.2021).

Damit wird auf transparente Weise diese langjährige Auseinandersetzung vor zahlreichen Gerichten einvernehmlich beendet.

Über die Vattenfall GmbH

Vattenfall ist ein führendes europäisches Energieunternehmen im schwedischen Staatsbesitz, das seit mehr als 100 Jahren die Elektrifizierung der Industrie vorantreibt, Wohnungen und Häuser mit Energie versorgt und das tägliche Leben durch Innovationen und Kooperationen moderner gestaltet. Unser Ziel ist es, ein fossilfreies Leben innerhalb einer Generation zu ermöglichen. Deshalb treiben wir den Übergang zu einem nachhaltigen Energiesystem voran. Wir haben rund 19.500 Mitarbeitende und sind überwiegend in Schweden, Deutschland, den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien aktiv.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vattenfall GmbH
Hildegard-Knef-Platz 2
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 8182-22
Telefax: +49 (30) 8182-3950
http://www.vattenfall.de

Ansprechpartner:
Sandra Kühberger
Media Relations Germany
Telefon: +49 (30) 81822323
Fax: +49 (30) 81822315
E-Mail: sandra.kuehberger@vattenfall.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel