Für pandemiebedingte Fremdausgaben ist der Steuerzahler und nicht die GKV zuständig
Rettungsschirme für z. B. Ärzte und Krankenhäuser, Schutzausrüstungen für medizinisches Personal, neue Intensivpflegebetten und vieles mehr hat in den fast zwei Jahren der Corona-Pandemie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum Teil komplett oder teil- bzw. vorfinanziert. „Dass die GKV quasi von heute auf morgen die finanzielle Sicherung dieser Leistungen übernehmen konnte, hat zur bislang guten Bewältigung der Corona-Pandemie beigetragen“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Nun werden mit Blick auf die vierte Corona-Welle weitere Ausgaben diskutiert. Dabei ist überwiegend noch unklar, was von der GKV und was von Bund oder den Ländern getragen wird. Davon hängt ab, ob der derzeit geplante weitere Bundeszuschuss in Höhe von 7 Mrd. Euro für die GKV ausreicht, um den gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der GKV im Jahr 2022 bei 1,3 Prozent zu halten. Bund und Länder müssen ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen“, fordert Franz Knieps weiter.
So sehen das auch mehr als 61 Prozent der im Rahmen einer repräsentativen Umfrage des BKK Dachverbandes (mehr als 3.000 gesetzlich und privat Versicherte) im Nachgang der Bundestagswahl 2021 befragten Bürger:innen (siehe Grafik).
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