GdW begrüßt Ergebnisse der Bauministerkonferenz
„Die Bauministerkonferenz hat viele wichtige Themen, auf die die Wohnungswirtschaft in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen hat, aufgegriffen und voran gebracht. Besonders unterstützen wir das Anliegen der Bauministerkonferenz zur gleichgewichtigen Abwägung ökologischer, ökonomischer und sozialer Aspekte. Klimaschutz funktioniert, wenn Wohnungsunternehmen ihre Leistungs- und Investitionsfähigkeit behalten und die Mieten entlang der Klimaschutzpläne der Wohnungsunternehmen bezahlbar bleiben“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Die Bauministerkonferenz betonte das Ziel, die Treibhausgase im Bereich des sozialen Wohnungsbaus signifikant zu senken. Klimaschutz muss auch im Bereich der Städtebauförderung und der zwischen Bund und Ländern zu vereinbarenden Verwaltungsvereinbarung über die Verteilung der Mittel eine zentrale Rolle spielen. „Deshalb unterstützen wir die Forderung der Bauministerkonferenz, sich hier schnell zu einigen, damit die zusätzlichen Finanzmittel in voller Höhe für die klimagerechte Modernisierung im sozialen Wohnungsbau schnell bereitstehen. Für den Neubau muss die EH55 Förderung die Bezahlbarkeit weiter gewährleisten. Es kann nicht sein, dass die zusätzliche Milliarde für den sozialen Wohnungsbau dann für den Ausgleich einer wegfallenden Bundesförderung verwendet wird“, sagt Gedaschko.
Die einseitige Ausrichtung an der Gebäudedämmung ist gerade in der aktuellen politischen Diskussion dabei, zum Hemmnis für den Klimaschutz zu werden. „Es ist daher nur richtig, dass die Bauministerkonferenz den Finger in diese Wunde legt. Eine aktuelle Studie im Auftrag von GdW und VDPM zeigt klar, dass „Efficiency First“ nicht „Efficiency um jeden Preis“ bedeuten darf. Die Treibhausgasemissionen müssen zur zentralen Steuerungs- und Zielgröße werden, denn Klimaneutralität heißt vollständig erneuerbare Energieversorgung. Effizienz und Energieeinsparung sind Hilfestellung für die klimaneutrale Wärmeversorgung, nicht Selbstzweck“, sagt Gedaschko.
Angesichts des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit einer Berliner Vorkaufsrechtsausübung forderte Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dr. Dorothee Stapelfeldt schnellstmöglich eine Klarstellung im Baugesetzbuch. In der Zielsetzung, dass Gemeinden ihre Vorkaufsrechte rechtssicher anwenden und so die Maßgaben der Sozialen Erhaltungsverordnungen durchsetzen können, stimmt die Wohnungswirtschaft der Bauministerkonferenz zu.
„Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode beschlossenen Baulandmobilisierungsgesetz wurde das kommunale Vorkaufsrecht nur unzureichend verändert. Die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte mit dem Ziel einer Erhaltung von Wohnraum für einkommensschwächere Haushalten und dem Schutz vor Verdrängung muss rechtssicher und praktikabel für alle Beteiligten ausgestaltet werden. Dem Urteil folgend darf Maßstab aber nicht die reine Annahme sein, wie ein Käufer mit der Liegenschaft in Zukunft umgehen wird, sie muss sich auf nachvollziehbare und plausible Tatsachen stützen“, sagt Axel Gedaschko.
Die Bauministerkonferenz hat auch die Änderung der Musterbauordnung beschlossen. Die Wohnungswirtschaft begrüßt hier die neuen Regelungen zum Thema Aufzüge, die sehr positive Effekte für die Aufstockung von bestehenden Gebäuden mit sich bringen. „Auch beim Thema Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit sehen wir für einige Fälle die Präklusion in der neuen Formulierung klarer geregelt. Wir bedanken uns für die guten Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Musterbauordnung und bitten darum, darauf zu achten, dass diese nicht für diverse, andere als dem ursprünglichen Zweck der Bauordnung dienende Regelungen, genutzt wird“, sagt Gedaschko.
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