Energie- / Umwelttechnik

Gentechnik: Wahlfreiheit und Vorsorgeprinzip gehören in den Koalitionsvertrag!

Die EU-Kommission plant, das Gentechnikrecht aufzuweichen. Damit besteht die Gefahr, dass Wahlfreiheit und das Vorsorgeprinzip ausgehebelt werden. Demeter fordert: Die neue Bundesregierung muss sich bereits im Koalitionsvertrag klar für Verbraucherschutz, Sicherheit für die Lebensmittelbranche und Umweltschutz als wichtigste Leitlinien auf EU-Ebene positionieren.

Die EU-Kommission arbeitet an einer Revision des EU-Gentechnikrechts. Die bisherigen EU-Gesetze regeln die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt sowie den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln. Bisher gelten Vorsorgeprinzip, Risikoprüfungen, Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Kennzeichnungspflicht. Obwohl der europäische Gerichtshof 2018 bestätigt hat, dass diese auch für neue Gentechnikverfahren gelten müssen, erwägt die EU-Kommission, das Gentechnikrecht aufzuweichen.

„Mit einer Aufweichung des Gentechnikrechts würden nicht nur unnötig Risiken eingegangen, sondern auch völlig gegen den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher gehandelt – denn eine Mehrheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger lehnt Gentechnik in Lebensmitteln ab. Eine Aufweichung des Gentechnikrechts ist riskant und überflüssig. Wir von Demeter fordern von den Politikerinnen und Politikern, die zukünftig unsere Bundesregierung stellen: Nehmt den Willen der Wählerinnen und Wähler ernst und setzt ein klares Zeichen für die Wahlfreiheit! Es darf nicht sein, dass Pflanzen, die mithilfe von neuer Gentechnik wie CRISPR/Cas erzeugt wurden, ohne Kennzeichnung unbemerkt auf unsere Teller kommen“, betont Demeter-Vorstand Alexander Gerber. „Die zukünftigen Regierungsparteien müssen daher im Koalitionsvertrag festlegen, dass sich die künftige Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzt: Kennzeichnungs- und Zulassungsregeln müssen weiterhin auch für neue Gentechnik gelten!“

Auf die Wünsche der Verbraucher:innen und die heutige Rechtslage hat sich die Lebensmittelbranche eingestellt: Eine Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik ist in der Mehrzahl der EU-Länder guter Standard – und klarer Wettbewerbsvorteil für die meisten Unternehmen der europäischen Lebensmittelwirtschaft. So haben sich Lebensmittelhandelsunternehmen aus der konventionellen sowie aus der Biobranche klar positioniert: Die Regeln zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Gentechnik müssen weiter gelten und durchgesetzt werden – auch für neue Gentechnikverfahren.

„Die neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/CAS und TALEN können deutlich tiefer und umfangreicher als konventionelle Pflanzenzüchtung in das Erbgut eingreifen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinem Grundsatzurteil 2018 betont – ebenso wie das jüngste Gutachten des Bundesamtes für Naturschutz“, ergänzt Antje Kölling, politische Sprecherin von Demeter, und warnt: „Die gentechnischen Manipulationen des Erbguts können zu unvorhergesehenen Effekten auf das Ökosystem führen. Daher fordern wir im Sinne des Vorsorgeprinzips eine umfassende Risikoprüfung und eine Ausweitung der Technikfolgenabschätzung – gerade für die neuen Gentechnikverfahren!“

Hintergrund:
Das Gentechnikrecht der EU gründet auf dem in den EU-Verträgen für die Umweltpolitik festgelegten Vorsorgeprinzip und stellt die Wahlfreiheit für Landwirt:innen und Verbraucher:innen sicher, die keine gentechnisch veränderten Organismen auf dem Acker oder Teller wollen.

Bereits im Mai 2021 haben 94 Organisationen aus den Bereichen Umwelt-, Tier- und Naturschutz, Entwicklungspolitik, Kirchen, Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Züchtung, Lebensmittelwirtschaft und Imkerei sowie Jugendorganisationen darauf hingewiesen, dass das EU-Gentechnikrecht weiterhin auch auf die neuen gentechnischen Verfahren angewandt werden muss (Positionspapier): https://www.dnr.de/fileadmin/Positionen/2021-04-21-Positionspapier-Gentechnik.pdf 

Ein breites Bündnis europäischer Lebensmittelhandelsunternehmen von Aldi, Lidl und Penny über Rewe und tegut bis Alnatura, Globus und Denn’s Biomarkt und vielen weiteren setzt sich gegen Gentechnik-Deregulierung ein: Anuga 2021: Einzelhandel stellt sich gegen Gentechnik-Deregulierungspläne: VLOG – Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.

Das Bundesamt für Naturschutz hat jüngst seine Einschätzung zu neuen Gentechniken und der Regulierung veröffentlicht, eine Zusammenfassung auf Deutsch finden Sie hier: https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2021/Dokumente/2021_10_15_Zusammenfassung_Deutsch_final.pdf

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Demeter e.V.
Brandschneise 1
64295 Darmstadt
Telefon: +49 (6155) 8469-0
Telefax: +49 (6155) 8469-11
http://www.demeter.de

Ansprechpartner:
Susanne Kiebler
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 548608-86
E-Mail: susanne.kiebler@demeter.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel