Impfpflicht muss mehr Berufe erfassen als nur Pflegekräfte und Krankenhauspersonal
Die im Änderungspaket des Infektionsschutzgesetzes vorgesehenen Maßnahmen – verstärktes Testen und die Verknüpfung des Zugangs zu Gaststätten und Freizeiteinrichtungen mit dem Impfstatus – sind dringend erforderlich. „Es ist auch eine gute Nachricht, dass in Kürze die 5- bis 11-jährigen Kinder geimpft werden können, um den Alltag in Schulen und Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu erleichtern,“ so die Caritas-Präsidentin.
„Das Infektionsschutzgesetz schafft die Möglichkeit, für das Personal im Kontakt mit besonders vulnerablen Gruppen wie pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung eine Impfpflicht einzuführen. Das Gesundheitsministerium muss dies schnellstmöglich umsetzen. Denn die Impfquoten sind in der Gesamtbevölkerung leider noch weit hinter dem zurück, was notwendig ist, um der Pandemie die Stirn zu bieten“, so Welskop-Deffaa weiter.
Eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht darf sich nicht auf Pflegekräfte und Ärzt_innen beschränken, sondern muss Beschäftigte aller Einrichtungen umfassen, die engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben. Die Impfung von Erzieherinnen und Erziehern ist besonders wichtig, da Kinder unter 5 Jahren in Kitas auch nach Zulassung eines Impfstoffs noch nicht geimpft werden können.
„Wir sind sehr dankbar, dass das heute zur Verabschiedung im Bundesrat vorliegende Infektionsschutzgesetz die Schutzschirme für soziale Einrichtungen und Dienste verlängert. Denn es ist leider nicht auszuschließen, dass es wieder zu Teilschließungen kommen muss.“
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