Katamaran sagt Abendfahrten ab
Darüber hinaus weist die Katamaran-Reederei auf die seit Mittwoch, 24. November geltende 3G-Regelung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hin. An Bord des Katamarans darf ab jetzt nur noch, wer entweder geimpt, genesen oder getestet ist. Fahrgäste, die weder geimpt noch genesen sind, müssen einen offiziellen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test vorzeigen. Der Test darf bei Fahrtantritt nicht älter als 24 Stunden sein.
Info zum aktuellen Fahrplan auf der-katamaran.de. Bis 9. Januar 2022 gilt das Winterticket für nur 14,90 Euro zur anderen Seeseite und zurück. Erhältlich an den Fahrkarten-Automaten, online auf der Website der-katamaran.de und in den Katamaran-Geschäftsstellen in Konstanz und Friedrichshafen.
Katamaran-Reederei Bodensee GmbH & Co. KG
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