Koalitionsvertrag: „Konkretes im Familienrecht umschifft“, aber ein Aufbruch ist möglich!
Kindergrundsicherung, Ausweitung der Partnermonate und endlich eine zweiwöchige Freistellung für Väter nach der Geburt – die zukünftige Ampelkoalition sendet für Familien wichtige Signale, die in die richtige Richtung gehen.
„Beim gemeinsamen Sorgerecht für nicht verheiratete Väter will man diesen endlich einen einfacheren Weg zum Sorgerecht ermöglichen, was ausdrücklich zu begrüßen ist“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V.. Der Verein begrüßt ebenfalls die Stärkung des Rechts des Kindes auf Umgang mit seinen Großeltern.
Kritik übt der Verein allerdings an den Plänen zum Abstammungsrecht. Die geplanten Regelungen zur Mit-Mutterschaft würden Väter diskriminieren und ständen nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention. Hierzu hatte der Verein bereits im Herbst 2020 ausführlich Stellung genommen. Der umstrittene Gesetzesentwurf wurde daraufhin zurückgezogen. Weshalb die Ampel-Koalition, welche Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen will, nun erneut dieses Vorhaben anstrebt, erschließt sich nicht. Dem Kind müsse sein Grundrecht auf Pflege und Erziehung durch beide leiblichen Eltern erhalten bleiben, ohne dass die Verantwortung für die Durchsetzung dieses Rechts auf die Kinder abgewälzt wird.
Grundsätzlich positiv ist auch die Absicht zu bewerten, die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung zu fördern und dies im Unterhalts-, Steuer- und Sozialrecht zu berücksichtigen. Allerdings: „Die Formulierungen ähneln denen des letzten Koalitionsvertrages. Hier wird es also darauf ankommen, ob und wie tatsächlich geliefert wird. Der Reformstau in diesem Bereich ist enorm, die häufig ideologischen Hürden sind hoch“, beschreibt Witt die Situation.
Positiv bewertet der Verein auch die Absichtserklärung, die Trennungs- und Konfliktberatung verbessern zu wollen und dabei das Wechselmodell (Doppelresidenz) in den Mittelpunkt zu stellen. Dieser Grundsatz muss aber nicht nur in der Beratung, sondern auch in der familiengerichtlichen Praxis Einzug halten und dort gesetzlich verankert werden. Beim beabsichtigten Fortbildungsanspruch von Familienrichtern weist der Verein darauf hin, dass es nicht nur eines Anspruchs der Richterschaft, sondern auch einer Fortbildungspflicht bedarf.
„Im Wortspiel mit ‘werden‘ und ‘wollen‘ zeigt der Koalitionsvertrag recht deutlich, dass man sich in den kritischen Bereichen des Familienrechts nicht festlegen wollte. Wohin die Ampel für getrennte Familien letztlich leuchten wird, ist noch ziemlich unklar“, so Witt. So ist ein „Wumms“ in ein zeitgemäßes Familienrecht genauso möglich wie ein Rohrkrepierer, den die Große Koalition unter SPD-Beteiligung in den letzten 8 Jahren ablieferte. Es wird also nicht auf die Worte, sondern auf die Taten der Koalitionspartner ankommen.
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