Luftbrücke Afghanistan und terre des hommes fordern von der neuen Bundesregierung Aufnahmeprogramme für gefährdete Menschen aus Afghanistan
»Die bisherige Regierung hat ihre Pflicht gegenüber diesen Menschen sträflich vernachlässigt«, erklärte Dr. Tilmann Röder, Co-Initiator der Luftbrücke Afghanistan und der Petition. »Seit der Machtübernahme der Taliban haben sich Zehntausende Ortskräfte, Menschenrechtsverteidiger*innen und weitere schutzbedürftige Personen hilfesuchend an die Bundesregierung gewandt, die jedoch Anfang September die Listen für humanitäre Aufnahmen nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes schloss. Bis heute bleibt die Bundesregierung eine klare Auskunft schuldig, wer nach welchen Kriterien nach Deutschland einreisen darf. Die neue Bundesregierung muss diesem Drama schnellstens ein Ende bereiten.«
Dazu erklärte Joshua Hofert, Leiter Politik und Programme bei terre des hommes: »Die Gefahr für Frauen- und Menschenrechtsaktivist*innen in Afghanistan ist noch lange nicht vorüber. Tausenden Familien, die sich vor den Taliban versteckt halten, rennt die Zeit davon. Wiederholt erhielten sie falsche Anrufe mit vermeintlichen Informationen zur Evakuierung, die sich als Fallen der Taliban herausstellten. Dennoch scheint die Lage in Afghanistan nach dem Ende der militärischen Luftbrücke politisch zunehmend in den Hintergrund zu geraten. Jetzt ist der richtige Moment, um die Übernahme von Verantwortung für die Menschen in Afghanistan im nächsten Koalitionsvertrag verbindlich zu verankern. Wir fordern, dass die Schließung der Listen zur Evakuierung rückgängig gemacht wird. Es muss eine Anlaufstelle für weitere Hilfsgesuche geben, die transparent auf Basis der individuellen Gefährdungslage geprüft werden.«
Luftbrücke Afghanistan und terre des hommes erwarten daher für Personen mit Aufnahmezusage eine effektive logistische Unterstützung bei der Ausreise aus Afghanistan. Dazu gehöre auch ein beschleunigtes Verfahren für die Prüfung weiterer Hilfsgesuche sowie eine angepasste Regelung für den Familiennachzug ohne eine enge Beschränkung auf die »Kernfamilie«, so Röder und Hofert.
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