naldo: 3G-Regel ab Mittwoch in Bus und Bahn
Weiterhin gilt eine Maskenpflicht bei der Nutzung von Bahnen und Bussen, an Bahn- und Bussteigen sowie im Wartebereich von Bahnhöfen. Es muss dabei mindestens eine medizinische Maske getragen werden, zulässig sind auch FFP2-Masken. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, bei denen das Tragen einer Maske ärztlich bescheinigt aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, z.B. Asthmatiker.
Die Einhaltung der Regeln wird stichprobenmäßig kontrolliert.
naldo bittet seine Fahrgäste, bei Bus- und Bahnfahrten im naldo eigenverantwortlich diese Regeln zu beachten, um so andere und sich selbst zu schützen.
Weitere wichtige Bausteine zur Eindämmung des Coronavirus sind bei Fahrten mit Bus und Bahn:
- das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
- das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler und Schüler nicht unterwegs sind.
- Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette
Weitere Informationen finden sich auch unter www.naldo.de/coronavirus
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