Neue Corona-Regeln für Koblenzer Weihnachtsmarkt
Neu ist, dass es auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt gastronomische Angebote nur für Geimpfte und Genesene geben wird: Die Standbetreiber:innen sind verpflichtet, vor dem Verkauf die entsprechenden Zertifikate zu überprüfen. Wurden Geimpfte und Genesene einmal geprüft, erhalten sie ein Bändchen, welches den Prüfungsprozess bei weiteren Käufen vereinfacht. Solche Bändchen können auch unabhängig von einem Kauf an allen Ständen des Weihnachtsmarktes bezogen werden.
Eine Ausnahme gilt für folgende Personengruppen: Kinder und Jugendliche, sowie Menschen, bei denen eine Schwangerschaft vorliegt oder eine schwere Vorerkrankung, die keine Impfung zulässt (ärztliche Bescheinigung), genügt ein tagesaktueller Schnelltest (Zertifikat). Diese Personen erhalten jedoch kein Bändchen.
Außer an den gastronomischen Buden gilt diese Regel auch ausdrücklich für die Eröffnungsveranstaltung am 19. November 2021 ab 17 Uhr im Rathaus-Innenhof.
Die Regelung wird mit verstärkten Stichproben bei Besucher:innen und Standbetreiber:innen überwacht. Zuwiderhandlungen werden entsprechend sanktioniert.
Diese freiwillige und zusätzliche Maßnahme ist mit deutlichem Mehraufwand für Ordnungsamt den Marktbetreiber, die Firma Koenitz GmbH, sowie die Inhaber:innen der einzelnen Buden verbunden. Man ist sich aber einig darin, gemeinsam alles zu tun, den Koblenzer:innen und ihren Gästen ein möglichst sicheres Weihnachtsmarkt-Erlebnis zu ermöglichen.
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