Neues Telekommunikationsgesetz: Chancen für Glasfaserausbau nutzen
Als Rechtsrahmen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur läutet das neue Telekommunikationsgesetz das lang ersehnte Glasfaserzeitalter in Deutschland nun auch auf der Gesetzesebene ein. Das „neue TKG“, welches im Mai 2021 eine Rundumerneuerung erfahren hat, die ab morgen ihre volle Wirkung entfaltet, enthält Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass der Glasfaserausbau noch mehr an Tempo gewinnt. Die Rahmenbedingungen, die das neue Gesetz vorgibt, müssen allerdings auch so umgesetzt werden, dass der Glasfaserausbau davon wirklich profitiert. Die neue Bundesregierung macht mit den im Koalitionsvertrag festgehaltenen digitalpolitischen Ansätzen Hoffnung, dass dies gelingen kann. Indem sie ein echtes Glasfaserziel, also Glasfaser bis in die Gebäude, setzt, bekennt sie sich klar zur Glasfaser als zukunftssichere digitale Infrastruktur. BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers: „Das neue TKG enthält viele Werkzeuge, um beim Glasfaserausbau an der Temposchraube zu drehen. Der größte Beschleuniger von allen ist der eigenwirtschaftliche Ausbau. Diesem den Vorrang einzuräumen, bringt Tempo und weniger Bürokratie. Die Ansätze der ‘Ampel-Koalition’ gehen in die richtige Richtung. Mit einem echten Glasfaserziel bekennt sie sich als erste deutsche Bundesregierung dazu, dass wir Deutschland nur auf Basis von Glasfaser nachhaltig digitalisieren werden.“
Das im neuen Gesetz verankerte ‘Recht auf schnelles Internet’ sollte vorrangig durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau und ergänzend staatliche Fördermaßnahmen verwirklicht werden und nicht durch einen strukturell bürokratischen Universaldienst. Denn was sich für Bürger:innen auf den ersten Blick nach einem Ansatz für echte digitale Teilhabe anhört, stellt sich in der Umsetzung als Bremse für den Ausbau dar. Stephan Albers: „Der Universaldienst darf nicht als Wundermittel verkauft werden. Er zieht eine Ausbauverpflichtung nach sich, die die ohnehin schon knappen Ressourcen von geplanten Projekten abzieht und die Marktdynamik durcheinanderbringt. Dadurch kommt niemand schneller ans Ziel. Überall dort wo ein Ausbau in den nächsten Jahren, eigenwirtschaftlich oder gefördert, zugesagt ist, brauchen wir keine Lösung über den neuen Universaldienst. „Dort wo auch in den nächsten Jahren kein Potenzial für einen marktgetrieben Ausbau besteht, dürfen und sollen Fördergelder eingesetzt werden“ so Albers weiter. „Als allererstes, und so sieht es auch der neue Koalitionsvertrag vor, in den sogenannten ‘weißen Flecken’, also dort, wo Menschen sehr schlecht mit schnellem Internet versorgt sind. Um besonders schlecht versorgten Haushalten in entlegenen Gebieten die digitale Teilhabe schnell zu ermöglichen, sollten vor dem Einsatz des Universaldienstes unbedingt auch funkgestützte Lösungen wie Satelliteninternet genutzt werden.“
Ein weiteres wichtiges Tool im Werkzeugkasten des neuen Telekommunikationsgesetzes ist das neue ‘Glasfaserbereitstellungsentgelt’. Die Möglichkeit der Abrechnung der Kosten des Breitbandanschlusses über die Betriebskosten wird zukünftig bei Mehrfamilienhäusern an neue Investitionen in Glasfasernetze bis in die Wohnungen gekoppelt. Diese Neugestaltung der bisherigen Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses stellt die Weichen, damit auch Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern in den Genuss von schnellem Glasfaserinternet kommen und der Glasfaserausbau sowohl auf dem Land, als auch in den Städten weiter vorankommt. Durch die damit verbundene Open Access-Verpflichtung sind die Mieter:innen außerdem zukünftig frei in der Wahl ihres TV-Produkts oder weiterer Dienste, die sie über die Infrastruktur nutzen möchten. BREKO Geschäftsführer Dr. Stephan Albers sieht neben der Planungssicherheit für die Unternehmen vor allem einen Vorteil für Mieter:innen: „Durch das Glasfaserbereitstellungsentgelt erhalten die Mieter:innen einen doppelten Vorteil. Zum einen erhalten sie schneller hochleistungsfähige Glasfaseranschlüsse und zum anderen haben sie die freie Wahl hinsichtlich der von Ihnen genutzten Dienste und müssen nicht – wie heute noch vielfach üblich – die vorkonfektionierten Produkte ihrer Anschlussanbieter nutzen.”
Beim Minderungsrecht, also der neuen Regelung für Entschädigung bei einer schlechten Internetverbindung, sehen sich die BREKO-Netzbetreiber in einer guten Position. Durch die hohe Leistungsfähigkeit bei Glasfasernetzen ist das Risiko von verminderten Bandbreiten, die beim Verbraucher angekommen, weitgehend ausgeschlossen. Wichtig ist es aus Sicht des BREKO allerdings, dass Verbraucher:innen über die Voraussetzungen einer Minderung objektiv informiert werden. Hier kommt es beispielsweise auf die genaue Messmethode, das richtige Messinstrument und Qualität der Messung an, damit überhaupt die Grundlage für eine Minderung besteht. In diesem Bereich sieht der BREKO noch erhebliches Aufklärungspotenzial.
Als führender Glasfaserverband mit 400 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für 80 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 225 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2020 2,9 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 5 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter brekoverband.de.
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