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Online-Magazin Telepolis

Die Einführung einer Impfpflicht zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen wäre nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags an zahlreiche juristische Voraussetzungen geknüpft, um verfassungsrechtlich Bestand zu haben. Zudem müsste ein entsprechendes Gesetz angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens stetig an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Das geht aus zwei Einschätzungen des Parlamentsdienstes hervor, über die das Online-Magazin Telepolis heute exklusiv berichtet.

Genesene müssten nach Ansicht der Bundestagsexperten von einer möglichen Impfpflicht ausgenommen werden. Sie gehörten zu den Gruppen, „bei denen bereits ein ausreichender Immunstatus besteht“. Für die Dauer der natürlichen Immunisierung müsste daher eine Ausnahme von der Impfverpflichtung gemacht werden. Nicht geklärt sei bislang, wie lange die Immunisierung nach Infektion anhalte.

Laut den Bundestagsgutachten müsste eine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung, wie sie in Deutschland derzeit nur gegen die Verbreitung des Masern-Virus besteht, unter anderem das Infektionsgeschehen, die freiwillige Impfbereitschaft sowie eventuelle Nebenwirkungen und Langzeitfolgen der Impfungen berücksichtigen, schreibt das Online-Magazin Telepolis.

Zwar sei unstrittig, dass Ungeimpfte „bei der Epidemiologie der Erkrankung weiterhin eine wesentliche Rolle“ spielten. Die Legitimität einer Impfpflicht dennoch davon ab, ob der erhoffte Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zur Intensität des Grundrechtseingriffs für die Betroffenen stehe, zitiert das Online-Magazin Telepolis aus den Papieren.

Mit Blick auf die juristische Debatte sehen die Bundestagsexperten auch bei einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen die Notwendigkeit einer fundierten gesetzlichen Regelung.

Mit Erlass des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2000 sei das Gesundheitsministerium zwar ermächtigt worden, Impfungen für bedrohte Teile der Bevölkerung anzuordnen. Es sei aber fraglich, ob die Lehr- und Pflegekräfte zu den dort aufgeführten „bedrohten Teilen der Bevölkerung“ gezählt werden könnten. Lehr- und Pflegekräfte seien selbst nicht in größerem Maße gefährdet als andere Gruppen.

Ein Gesetz müsste daher Klarheit schaffen, ob nicht nur der Schutz der bedrohten Personen, sondern auch der Fremdschutz eine Impfpflicht in Lehre und Pflege legitimiere. Dies wäre der Fall, wenn eine gesetzliche Regelung Lehr- und Pflegekräfte als „Infektionsmultiplikatoren“ einordne, die dann neben den unmittelbar gefährdeten Bevölkerungsgruppen zur Impfung verpflichtet seien, so das Online-Magazin Telepolis.

Den vollständigen Bericht des Online-Magazins Telepolis finden Sie hier

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