Partnerschaftliche Gewalt im Jahr 2020 in Deutschland
Während erfreulicherweise partnerschaftliche Gewalt mittlerweile separat erhoben, ausgewertet und den Verantwortungsträgern in Politik und Verwaltung zur Verfügung gestellt wird, bleiben betroffene Kinder leider immer noch im „toten Winkel“ und werden dadurch oft – zu oft – übersehen und überhört.
So belegen ein Forschungsbericht der Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen (KFN) und eine weitere Untersuchung, dass mindestens jedes vierte getötete Kind in Deutschland in Zusammenhang mit einer Trennung bzw. einem Sorge- und Umgangsrechtsstreit getötet wird. Misshandlungen und andere Körperverletzungen in diesem Zusammenhang wurden nicht mit erhoben und fließen in eine andere Statistik ein.
Kinder, die Misshandlungen erleben, werden oftmals bis ins Erwachsenenalter hinein und nicht selten dauerhaft traumatisiert, bei nicht wenigen lassen sich neurologische Schädigungen feststellen. Und dennoch gibt es noch immer Jugendämter und Familiengerichte, die partnerschaftliche Gewalt allen Erkenntnissen zuwider nicht als Kindeswohlgefährdung einstufen
Sie legen sogar Wert auf einen schnellstmöglichen oft unbegleiteten Umgang der betroffenen Kinder mit dem Täter, die über die ihnen drohenden Gefahren hinaus hierdurch retraumatisiert werden können und in eventuellen Strafverfahren als Zeugen dem Grunde nach nicht mehr in Frage kommen.
Was sollen Kinder von einem Aggressor, der seine Affekte und Impulse nachgewiesenermaßen nicht unter Kontrolle hat, lernen? Inwieweit kann er, solange er nicht nachweisbar hieran gearbeitet hat, zum Kindeswohl beitragen? Ein Gewalttäter?
„Partnerschaftliche Gewalt ist eine Kinderwohlgefährdung ohne Wenn und Aber, und es hat bei familiengerichtlichen Entscheidungen in diesem Zusammenhang ausschließlich um das Wohl der betroffenen Kinder und nicht der Gewalttäter zu gehen“, so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V.
„Grundsätzlich sollte derjenige, der in einer Partnerschaft geschlagen hat, keinen oder nur begleiteten Umgang mit seinen Kindern haben, bis er nachgewiesen hat, dass er seine Affekte und Impulse nachhaltig wieder unter Kontrolle hat“, erklärt Prof. Ludwig Salgo, Universität Frankfurt zum Umgang von Tätern mit ihren Kindern.
Die Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e. V. hatte in den zurückliegenden Jahren eine Studie „Partnerschaftliche Gewalt in Familien mit Kindern – Was passiert nach einer polizeilichen Wohnungswegweisung“ initiiert und finanziert.
„Wir haben festgestellt, dass sich der Fokus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter in Fällen partnerschaftlicher Gewalt nicht immer ausreichend auf die auch betroffenen Kinder richtet. Insoweit ist bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber durchaus Problembewusstsein vorhanden. So vertreten die meisten Befragten die Auffassung, dass den Kindern in Fällen partnerschaftlicher Gewalt unbedingt mehr Beachtung geschenkt werden sollte. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es aber nicht zuletzt einer besseren personellen Ausstattung der Jugendämter“, so Prof. Tillmann Bartsch, stellvertretender Direktor des KFN.
Weitere Einzelheiten zu den mittelbaren und unmittelbaren Folgen partnerschaftlicher Gewalt finden Sie hier.
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