Pläne der EU gefährden die Markt- und Medienvielfalt in der digitalen Welt
Valdo Lehari jr., ENPA-Vizepräsident und zugleich Vizepräsident des BDZV, unterstrich die herausragende Bedeutung des Themas: „Der DMA wird die europäische Verfassung der Digitalmärkte werden. Er bleibt bislang aber in wichtigen Punkten hinter dem deutschen Recht zurück und würde so zum Plattformschutzgesetz.“
BDZV und VDZ warnen, dass Torwächterplattformen wie Google und Facebook in zentralen Punkten weiter nach Gutdünken entscheiden könnten, welche Inhalte und Dienstleistungen die Bürger sehen, und Dritte in ihren Diensten diskriminieren. Angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre mit vielen langandauernden Markmissbrauchsverfahren sei dies nicht nachvollziehbar. An einer solchen Kapitulation der EU vor digitalen Supermonopolen könnten die Mitgliedsstaaten kein Interesse haben.
Wenn der DMA mit Duldung Deutschlands und anderen Mitgliedstaaten so schwach bleibe wie derzeit formuliert, erklärten die beiden deutschen Verbände weiter, werde Europa in der digitalpolitischen Weltordnung endgültig jegliche Macht und Kraft verlieren. Die EU würde ihre Bürger und Unternehmen dem Goodwill US-amerikanischer und mittelfristig eventuell chinesischer Digitalkonzerne aussetzen. Dies habe auch eine demokratiegefährdende Dimension, so die BDZV und VDZ.
Stephan Scherzer, Vizepräsident der EMMA und Hauptgeschäftsführer des VDZ, verwies hierzu auf die zentrale Rolle Deutschlands: „Ein Freibrief zu Diskriminierung für Torwächter darf nicht das Vermächtnis der amtierenden Bundesregierung sein. Keinesfalls darf die neue Bundesregierung einen Start mit einer solchen digital- und wirtschaftspolitischen Hypothek dulden.“
Nach derzeitigen Planungen wollen die Mitgliedsstaaten in der kommenden Woche auf Arbeitsebene ihre Position festlegen und dann im Ministerrat am 25. November eine allgemeine Ausrichtung verabschieden.
Den Appell der europäischen Verbände im Originalwortlaut finden Sie im Anhang.
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