Reformvorschläge der Ampelkoalition mit Licht und Schatten
Anlässlich des vorgelegten Koalitionsvertrages erklären Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:
„Qualität in der Versorgung verbessern, Krankenhausstrukturen modernisieren und die Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung auf langfristig solide Basis stellen – dies sind nur drei von vielen Stichwörtern, bei denen in Gesundheit und Pflege großer Handlungsbedarf für die Ampelkoalition besteht. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Koalitionsvertrag diese zentralen Reformaufgaben benennt. Aber am Ende kommt es auf die konkrete Umsetzung an. Der GKV-Spitzenverband bietet seine konstruktive Unterstützung, aber auch kritische Begleitung an.
Die soziale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Politik und dem konkreten Versorgungsgeschehen. Gemeinsam mit der neuen Bundesregierung möchten die Partnerinnen und Partner in der Selbstverwaltung für ein Gesundheitswesen arbeiten, das stets den Menschen mit seinen gesundheitlichen und pflegerischen Bedarfen in den Mittelpunkt stellt.“
Blick in den Koalitionsvertrag
Es ist gut, dass beispielsweise mit der Digitalisierungsstrategie, den Plänen zur Reform der Krankenhaus- und Notfallstrukturen sowie dem Einstieg in eine sektorenunabhängige Versorgung zentrale Punkte aufgegriffen wurden. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Reformen wird richtigerweise hervorgehoben.
Die vorgesehene Rückwirkung der Erstattungsbeträge ab dem 7. Monat für neue Arzneimittel sowie die Verlängerung des Preismoratoriums über 2022 hinaus sind ein wichtiges Signal für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung. Bedauerlich ist hingegen der Wegfall der diskutierten Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel. Offenbar sind Steuereinnahmen wichtiger als die Entlastung der Beitragszahlenden.
Positiv zu bewerten sind wiederum die vorgesehenen höheren Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und die regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses. Wie so häufig wird es auch hier auf die konkrete Umsetzung ankommen.
Bemerkenswert ist der Prüfauftrag im Koalitionsvertrag, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätische Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Wichtig ist, dass versicherungsfremde Leistungen (Rentenbeiträge von Angehörigen, Pandemiekosten) per Bundeszuschuss finanziert werden sollen. Zu begrüßen ist, dass Leistungen flexibilisiert und dynamisiert sowie Angehörige entlastet werden sollen.
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKVSpitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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