Schützen Sie Ihren Geflügelbestand durch konsequente Einhaltung von Hygieneregeln!
"Ob groß oder klein – es ist enorm wichtig, dass wir im Kampf gegen die Geflügelpest alle an einem Strang ziehen und sich jeder seiner Verantwortung bewusst ist, erklärt die Geflügelfachfrau aus Wolde. "Sowohl die hauptberuflichen Tierhalter und Tierbetreuer, als auch Privatpersonen mit nur wenigen Tieren müssen nun noch stärker als bisher auf eine gute Biosicherheit und Stallhygiene achten", so Dorn.
Sie verweist darauf auf die folgenden Punkte, die von jeder/m Geflügelhalter*in beachtet werden sollten:
· gesonderte Schutzkleidung im Geflügelstall tragen; Desinfektionsmatten verwenden, um Schuhe zu reinigen und Besuchern den Zutritt zum Stall nicht gestatten!
· Die Eingänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten, in denen Geflügel gehalten wird (Geflügelhaltungen) sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten). Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Schuhe zu desinfizieren.
· Zudem sind unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren.
Hinweis zu Tierhaltermeldungen beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse von MV:
· Gemäß der Viehverkehrsverordnung ist die Meldepflicht für den Tierbestand (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben) grundsätzlich einzuhalten. Wer dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen ist, hat seine Haltung unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.
· Tierhalter, die Geflügel, einschließlich gewerbliche Brütereien, in Mecklenburg-Vorpommern halten, haben eine gesetzliche Meldepflicht an die Tierseuchenkasse von MV (weitere Informationen hierzu direkt unter: https://tskmv.de/beitrag-meldung/).
Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.V
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