Strafverfolgung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen muss effektiver werden
Anlässlich des einjährigen Bestehens der ZKG erklärt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
„Landesweit einheitliche, spezialisierte Ermittlungsstrukturen sind besonders effektiv und haben sich bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen als sehr wirksam erwiesen. Das zugrundeliegende Sozialversicherungsrecht ist komplex, da nicht nur gesetzliche, sondern auch die vertraglichen Vorgaben zu den Leistungs- und Abrechnungsbeziehungen zu beachten sind. Hinzu kommt, dass das Gesundheitswesen in seiner Entwicklung dynamisch ist und sich gesetzliche Rahmenbedingungen häufig verändern.
Die heute vorgestellte Bilanz der ZKG dokumentiert, dass eine effektive Strafverfolgung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen vor allem dann erfolgreich gelingt, wenn sich Staatsanwälte längerfristig und durchgängig mit dieser Spezialmaterie befassen und durch Bündelung von Fachkompetenzen eine entsprechende Expertise aufbauen können. Der Freistaat Bayern setzt neue Maßstäbe: Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern werden die Spezialstaatsanwälte der ZKG auch durch Spezialermittler der Kriminalpolizei unterstützt. Als besonders wichtig ist die zusätzliche personelle Verstärkung durch Abrechnungsfachkräfte für das Gesundheitswesen sowie IT-Forensiker anzusehen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat bereits im letzten Jahr an die Länder appelliert, diese Entwicklung konsequent fortzusetzen und in den länderübergreifenden Gremien zu beraten. Die Strafverfolgung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen muss so effizient wie möglich werden, und sollte deshalb im kommenden Jahr auch von der
Justiz- und Innenministerkonferenz aufgegriffen werden.“
Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKVSpitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.
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