Test: Bargeldloses Zahlen in fünf Bussen
Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, testet die Mainzer Mobilität zunächst in fünf Bussen das bargeldlose Zahlen. Fahrgäste können in den Bussen mit den Fahrzeugnummern 900, 901, 903, 904 und 905 ab Anfang Dezember sowohl mit als auch ohne Bargeld Tickets erwerben. Ob man bargeldlos zahlen kann, erkennt man am Einstieg des Busses vorne durch Aufkleber unterhalb der Fahrpersonaltrennscheibe.
Verläuft die Testphase im Dezember erfolgreich, werden planmäßig ab Januar nach und nach alle Busse für den sogenannten "Wechselbetrieb" umgerüstet, das heißt auf allen Bussen ist dann neben dem Bargeldvertrieb zusätzlich bargeldloses Zahlen möglich. Die bargeldlosen Bezahlmöglichkeiten umfassen den Ticketkauf mit EC- oder Kreditkarte (VISA und Mastercard) sowie mobil mittels GooglePay oder ApplePay. Im Laufe des Dezembers wird in den Fahrzeugen dann auch das bargeldlose Bezahlen mit der neuen Prepaid-Bezahlkarte der Mainzer Mobilität möglich sein.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Mainzer Stadtwerke AG
Rheinallee 41
55118 Mainz
Telefon: +49 (6131) 12-7878
Telefax: +49 (6131) 12-7877
http://www.stadtwerke-mainz.de
Ansprechpartner:
Michael Theurer
Pressesprecher
Telefon: +49 (6131) 12-6060
E-Mail: michael.theurer@stadtwerke-mainz.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (6131) 12-6060
E-Mail: michael.theurer@stadtwerke-mainz.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.