Medizintechnik

UKSH reduziert elektive Eingriffe und Behandlungen um 25 Prozent

Angesichts der dramatischen Lage in vielen Bundesländern sowie steigender Infektionszahlen auch in Schleswig-Holstein reduziert das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ab Montag, 27. November 2021, planbare (elektive) Eingriffe und Behandlungen um 25 Prozent. Das bedeutet, dass zahlreiche aufschiebbare Operationen an den Standorten Kiel und Lübeck nicht zu geplanten Terminen stattfinden. Auch Tageskliniken und Ambulanzen reduzieren ihre Angebote. Ziel der Maßnahme ist der unverzügliche Aufbau zusätzlicher Intensivkapazitäten.

Patientinnen und Patienten, deren Behandlung verschoben wird, werden direkt vom Klinikum informiert. Alle Notfälle werden jedoch weiterhin behandelt, alle dringlichen Operationen finden statt. Dies gilt insbesondere bei Herz- und onkologischen Erkrankungen, Unfällen und Schlaganfällen. Schwangere werden weiterhin jederzeit zur Entbindung aufgenommen. Das UKSH bittet seine Patientinnen und Patienten darum, vereinbarte Termine nicht eigenständig und ohne Rücksprache mit den Stationen und Ambulanzen auszusetzen.

„Wir sehen derzeit eine vierte Infektionswelle, die das Potential hat, alle bisherigen Erfahrungen in den Schatten zu stellen – und das, obwohl wir mit den sicheren und hochwirksamen Impfstoffen den Schlüssel aus der Krise längst in der Hand haben“, sagt Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH, und richtet einen eindringlichen Appell an die Menschen im Land: „Lassen Sie uns gemeinsam Sorge tragen, dass nicht auch bei uns die Situation außer Kontrolle gerät! Halten Sie sich an die bekannten Maßnahmen: Abstand, Maske und Hygiene. Reduzieren Sie Ihre Kontakte jetzt und besuchen Sie keine Großveranstaltungen – die Modellierungen zeigen, dass es uns bei einer Kontaktreduktion von 70 Prozent gelingen kann, die 4. Welle zu brechen. Und vor allen Dingen: Lassen Sie sich Impfen und boostern! Nur so finden wir einen gemeinsamen Weg aus dieser schweren Krise.“

Nach Aktivierung des sogenannten Kleeblatt-Konzeptes zur strategischen Verlegung von Intensivpatienten am vergangenen Dienstag bereitet sich das UKSH auf die Übernahme von schwer erkrankten Covid-19-Intensiv-Patientinnen und -Patienten aus anderen Bundesländern vor. Auch im eigenen Land nimmt die Zahl der Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Erkrankten zu. Um die dafür benötigten Aufnahmekapazitäten zu schaffen, wird nun das Elektivprogramm reduziert. Die teils katastrophale Lage in den Ländern Bayern (Kleeblatt Süd), Thüringen, Sachsen, Berlin und Brandenburg (Kleeblatt Ost) hatte die offizielle Aktivierung des überregionalen Kleeblatt-Konzept notwendig gemacht.

„Die Aktivierung des Kleeblatt-Mechanismus verdeutlicht, dass im Süden und Osten nicht nur Universitätsklinika an ihre Belastungsgrenzen kommen, sondern auch die Beteiligung der nicht universitären Krankenhäuser an der Covid-19-Versorgung nicht mehr hinreichend gegeben ist. Damit auch diese Häuser sich an der Covid-19-Versorgung beteiligen können, sollten die Freihaltepauschalen wieder­ein­geführt werden“, sagt Prof. Scholz.

Das UKSH bittet Menschen mit Erfahrungen in medizinischen Berufen wie Pflege, ärztlicher Dienst und Studierende der Humanmedizin sich als freiwillige Helferinnen und Helfer zu melden. Eine Registrierung ist online unter www.uksh.de/helfen oder per E-Mail an helfen@uksh.de möglich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
Telefon: +49 (451) 500-0
Telefax: +49 (451) 500-3060
http://www.uksh.de

Ansprechpartner:
Oliver Grieve
Pressesprecher
Telefon: +49 (431) 597-5544
Fax: +49 (431) 597-4218
E-Mail: oliver.grieve@uk-sh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel