UKSH übernimmt Covid-19-Patientinnen und -Patienten aus Bayern
„Die aktuellen Verlegungen sind gut vorbereitet, die aktuelle Herausforderung ist in dieser Größenordnung jedoch neu für Deutschland“, sagt Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH, und fügt an: „Auch, wenn wir dankbar sind, dass wir in Schleswig-Holstein aufgrund des vorbildhaften Verhaltens der meisten Bürgerinnen und Bürger in einer beherrschbaren Situation sind, blicken wir mit Sorge nach Ost- und Süddeutschland. Klar ist: Mit einer höheren Impfquote hätte eine solche Situation vermieden werden können.“ Ein Brechen des exponentiellen Anstiegs von Infektionen der 4. Welle sei jetzt nur durch eine 70-prozentige Kontaktreduktion zu erreichen. Gleichzeitig appelliert das UKSH an alle Impfunwilligen, ihre Entscheidung dringend zu überdenken und erinnert alle Geimpften, sich boostern zu lassen. Um den weiteren Anstieg der Covid-19-Todesfälle und eine Unterversorgung auch anderer Schwerstkranker durch Überlastung der Krankenhäuser aufzuhalten, seien unverzüglich klare und stringente Maßnahmen erforderlich.
„Die Aktivierung des Kleeblatt-Mechanismus verdeutlicht, dass im Süden und Osten nicht nur Universitätsklinika an ihre Belastungsgrenzen kommen, sondern auch die Beteiligung der nicht-universitären Krankenhäuser an der Covid-19-Versorgung nicht mehr hinreichend gegeben ist. Damit auch diese Häuser sich an der Covid-19-Versorgung beteiligen können, sollten die Freihaltepauschalen wiedereingeführt werden“, sagt Prof. Scholz. Das sogenannte Kleeblatt-Konzept zur strategischen Verlegung von Intensivpatienten wurde im Frühjahr 2020 entwickelt, um bei einer hohen regionalen Auslastung der Intensivstationen die Verteilung von schwer erkrankten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zu erleichtern. Das Land Bayern (Kleeblatt Süd) sowie die Länder Thüringen, Sachsen, Berlin und Brandenburg (Kleeblatt Ost) hatten am vergangenen Dienstag offiziell das überregionale Kleeblatt-Konzept aktiviert.
„Beim Transport von Intensivpatienten bedarf es einer sehr sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung, um die Patientensicherheit zu gewährleisten“, sagt Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin des UKSH und Delegierter der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in der Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin (COVRIIN) am Robert-Koch-Institut haben wir diesen Katalog entwickelt und bundesweit mit den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten in den ‚Kleeblattstrukturen‘ der 16 Bundesländer abgestimmt.“
Bereits am 31. März 2020 hatte das UKSH sechs französische Patientinnen und Patienten aufgenommen, die alle bis zum 19. Mai 2020 geheilt entlassen werden konnten. Der französische Präsident Emmanuel Macron bedankte sich in einer Grußbotschaft. Auch Patienten aus anderen Bundesländern waren im Dezember 2020 über das Kleeblatt-Prinzip an das UKSH verlegt worden. Zuletzt hatte das UKSH am 2. November 2021 vier beatmungspflichtige Patienten aus Rumänien aufgenommen.
Das UKSH verfügt nach Verdopplung der Intensivkapazitäten seit April 2020 über je 203 Intensivbetten (inkl. je 20 Reservebetten) auf dem Campus Lübeck und auf dem Campus Kiel.
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
Telefon: +49 (451) 500-0
Telefax: +49 (451) 500-3060
http://www.uksh.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (431) 597-5544
Fax: +49 (431) 597-4218
E-Mail: oliver.grieve@uk-sh.de