Verbraucher & Recht

Vorsicht Mülltonne!

Erkennt ein Radfahrer, dass geleerte Mülltonnen auf dem Radweg im Weg stehen, so muss er diesen vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen. Kommt er dabei zu Fall, so hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Abfallentsorgungsfirma. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (AZ: 4 O 25/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Frankenthal .
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