Mobile & Verkehr

Wechsel der Kfz-Versicherung: Nicht nur auf den Preis achten

Wer bis Ende November seine Kfz-Versicherung wechseln will, um von Nachlässen zu profitieren, sollte darauf achten, dass die neue Versicherung die wichtigsten Schadensfälle abdeckt. Denn viele Billiganbieter und Onlinepolicen sind nur deshalb so günstig, weil sie typische Schäden nicht oder nur eingeschränkt ersetzen. Die Zeitschrift AUTO STRASSENVERKEHR erklärt in ihrer aktuellen Ausgabe, worauf man beim Wechsel achten sollte.

Fahrlässigkeit: Billigpolicen fehlt oft der Verzicht auf Einspruch bei grober Fahrlässigkeit. Ist der Fahrer unachtsam und es kommt zum Unfall, kann der Versicherer die Leistungen in der Kasko einschränken.

Neuwertentschädigung: Wird das Auto gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, erstatten manche Versicherer nur in den ersten sechs Monaten den Neupreis. Gute Verträge zahlen mindestens zwölf Monate lang den Neuwert. Diese Klausel ist zunehmend auch für Elektroautos wichtig. Einige Versicherer bieten im Schadensfall keine Erstattung für den Akku. Der Autofahrer bleibt dann auf leicht fünfstelligen Kosten sitzen. Gute Policen gewähren für den Akku ebenfalls einen Schutz von mindestens zwölf Monaten.

Marderbisse: Schäden durch Marderbisse sollte eine gute Police nicht ausschließen. Zudem sollten auch Folgeschäden ersetzt werden und nicht nur der zerbissene Schlauch. Allerdings gibt es bei vielen Versicherungen Obergrenzen für Folgeschäden.

Wildschäden: Gerne werde bei Billigpolicen Schäden durch Wildtiere eingeschränkt. Oft werden nur Schäden durch Haarwild ersetzt. Besser ist es, wenn Schäden durch alle Tierarten abgedeckt sind.

Mallorca-Police: Diese Leistung gleicht bei Mietwagen geringere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflicht im Ausland aus. Ohne diese Absicherung muss man sonst hohe Schadens- oder Reparaturkosten selbst tragen.

Rabattschutz: Gute Verträge enthalten einen Rabattschutz. Diese oft kostenpflichtige Leistung – meist ab Schadenfreiheitsklasse (SF) 4 – verhindert teure Rückstufungen nach selbst verschuldeten Unfällen. Nachteil: Wechselt der Kunde die Versicherung, ist Schluss mit dem Schutz. Der alte Versicherer teilt dem neuen Anbieter die SF-Klasse mit, die ohne Rabattschutz gelten würde.

Einsparpotential: Je höher die eigene Schadensfreiheitsklasse ist, um so weniger kann man durch einen Wechsel sparen. Wer schon lange Kunde einer Versicherung ist, kann in einem Streitfall eher auf Kulanz hoffen als bei einem neuen Anbieter. Zudem kann man nach einem Preisvergleich auch bei der eigenen Versicherung nach besseren Preisen fragen.

Redakteur: Henning Busse

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Motor Presse Stuttgart
Leuschnerstr. 1
70174 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 182-0
Telefax: +49 (711) 182-1779
http://www.motorpresse.de

Ansprechpartner:
Axel Mörer
S-Press | medien. Agentur für Inhalte
Telefon: +49 (170) 4037-880
E-Mail: axe@s-press-medien.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel