Wenn der Baum „hängen bleibt“
Die Unfallverhütungsvorschrift regelt eindeutig, dass hängen gebliebene Bäume unverzüglich und fachgerecht zu Fall zu bringen sind. Dieser aus den leidvollen Unfall-Erfahrungen hervorgegangenen Forderung wird jedoch aus Sicht der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in den Forstbetrieben zu wenig nachgekommen. Forstschlepper sind vielen zu teuer, um sie nur dafür zu nutzen – so werden oft mit Hilfe von Forstunternehmern die hängen gebliebenen Bäume früher oder später endgültig auf den Boden gebracht. Damit verstoßen sie aber klar gegen das Gesetz und gegen die Forderung, dies unverzüglich zu erledigen.
Das im schwächeren Nadelholz fachgerechte zu Fall bringen von Hängern mittels Wendehilfen gerät schnell an seine Grenzen und das im Laubholz noch viel eher. Hierfür empfiehlt sich eine sogenannte Spillwinde. Sie ist, sofern fachgerecht und für die richtigen Bäume beziehungsweise bei nicht zu starkem Holz eingesetzt, eine günstige Alternative. Wird erstmals mit einer Spillwinde gearbeitet, sind die Beschäftigten entsprechend zu schulen, was generell vor Verwendung neuer Arbeitsmittel gilt. Ungeachtet dieser Alternative bleibt die Forstseilwinde am Schlepper die beste Wahl. Sie gewährleistet den Beschäftigten höchste Arbeitssicherheit.
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