Wolfsburger Weihnachtsmarkt 2021: Reduzierung auf To-go-Angebot
Mit Inkrafttreten der Warnstufe 2 in ganz Niedersachsen gilt für Bewirtungsleistungen und Fahrgeschäfte auf Weihnachtsmärkten die 2G-Plus-Regel und FFP2/KN-95-Maskenpflicht. Der direkte Austausch mit den Schaustellern und Marktbeschickern zum aktuellen Marktgeschehen und der Umsetzung der neuen Verordnungslage hat deutlich gemacht, dass eine wirtschaftlich vertretbare Weiterführung des Weihnachtsmarktes für die Schausteller unter den neuen Auflagen nicht mehr möglich ist.
Aus diesem Grund wird der Wolfsburger Weihnachtsmarkt nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, in einer Testphase unter der 2G-Plus-Regel fortgesetzt, sondern nach einer zweitägigen Ruhepause am Freitag, 3. Dezember, als dezentrales weihnachtliches To-go-Angebot weitergeführt.
„Unter der aktuellen Verordnungslage und dem Pandemiegeschehen ist es für alle Beteiligten eine riesengroße Herausforderung, den Grat zwischen einem sicheren und attraktiven sowie zugleich auch wirtschaftlich sinnvollen Veranstaltungskonzept zu meistern“, erklärt WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer.
„Für die Innenstadt und den Handel ist der Weihnachtsmarkt gerade jetzt nach der pandemiebedingt umsatzschwachen Zeit ein wichtiger Baustein. Durch die Reduzierung des Weihnachtsmarktes auf ein To-go-Angebot bieten wir einerseits den Schausteller*innen eine situationsgerechte Möglichkeit, um dringend benötigte Umsätze zu erzielen, andererseits können die Wolfsburger*innen weiterhin weihnachtliche Atmosphäre in der Porschestraße erleben.“
„Schade, dass eine Fortsetzung des Weihnachtsmarktes unter den neuen rechtlichen Vorgaben für die Schausteller nicht mehr wirtschaftlich ist. Trotz allem freue ich mich und danke zugleich auch der WMG, dass ein kleineres vorweihnachtliches Angebot in der Porschestraße erhalten bleibt“, stellt Oberbürgermeister Dennis Weilmann abschließend heraus.
Voraussichtlich bis zum 23. Dezember werden einige der Marktbeschicker ihre Speisen und Handelswaren nun „to go“ entlang der Porschestraße anbieten. Getränkeangebote wird es nicht mehr geben. Der Aufenthalt an den Ständen sowie der Verzehr von Speisen direkt vor Ort ist nicht mehr möglich. Für die Inanspruchnahme der Leistungen ist dementsprechend kein 2G-/3G-Nachweis notwendig. Weiterhin wird es täglich um 17 und 19 Uhr die weihnachtliche Lichtshow geben, präsentiert von Antenne Niedersachsen. Auch die Kinder-Veranstaltungen im NEULAND Haus des Weihnachtsmannes werden weiterhin für die kleinen Gäste angeboten.
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