Kunst & Kultur

1. Januar: das Hochfest der Gottesmutter Maria als Mariengedenktag

Im katholischen Festkalender steht am 1. Januar der erste wichtige Mariengedenktag des Kirchenjahres: Das „Hochfest der Gottesmutter Maria“ fußt auf einem frühchristlichen Fest, mit dem der Geburt Marias, der biblischen Mutter Jesu, gedacht wurde. Von der tiefen Verehrung der Heiligen in katholisch geprägten Regionen zeugt beispielsweise die Strahlenkranzmadonna auf dem Kirchendach von Kloster Schöntal.

Ein Gedenktag für die Gottesmutter

Weithin sichtbar dreht sich eine Marienplastik wie eine Wetterfahne in 48 Metern Höhe auf dem Kirchendach des einstigen Zisterzienserklosters Schöntal: Die Heilige Maria ist die Schutzpatronin des Zisterzienserordens. In frühchristlicher Zeit feierten römische Christen am ersten Tag des neuen Jahres die Geburt der Gottesmutter. An diese frühe Verehrung anknüpfend soll am „Hochfest der Gottesmutter“ die Heilige um Beistand im neuen Jahr angerufen werden. Das „Hochfest der Gottesmutter“ wurde 1931 eingeführt und zunächst am 11. Oktober gefeiert. Im Jahr 1970 wurde es auf den 1. Januar verlegt und verdrängte damit ein anderes christliches Fest: die Beschneidung Christi, der heute noch in den orthodoxen Kirchen gedacht wird. Mit dem Gedenktag am 1. Januar erinnert die katholische Kirche an Marias Rolle als Mutter Jesu.

Die strahlenkranzmadonna von Kloster schöntal

Wie groß die Marienfrömmigkeit in den vergangenen Jahrhunderten in katholischen Gegenden war, zeigt sich am Beispiel der Strahlenkranzmadonna auf der Vierungskuppel der Klosterkirche von Kloster Schöntal. Unter der Leitung des kunstsinnigen Abtes Benedikt Knittel (1650‒1732) erlebte Kloster Schöntal nach dem Dreißigjährigen Krieg eine zweite große Blüte. Er ließ die gotische Architektur im Stil des Barock überbauen und zahlreiche neue Gebäude errichten. Mit der Planung der Klosterkirche beauftragte Abt Knittel den Architekten Johann Leonhard Dientzenhofer. Obwohl dieser 1707 starb, konnte der Neubau ab 1708 nach seinen Plänen beginnen.

das mariele von schöntal

Der Entwurf von Dientzenhofer sah eine dreischiffige Hallenkirche mit Doppeltürmen vor. 1716 erfolgte die Grundsteinlegung; bis 1727 war die Ausstattung der dreischiffigen Hallenkirche vollendet; geweiht wurde die Kirche 1736. Im Inneren verkörpern 300 figürliche Darstellungen ein Bildprogramm zu Themen des christlichen Glaubens. Das „Mariele von Schöntal“, wie die Barockplastik im Volksmund genannt wird, bekrönt das Kirchendach: Die Schutzpatronin des Zisterzienserordens steht auf einer Mondsichel auf einer drehbaren Kugel ‒ in 48 Metern Höhe dreht sie sich auf dem Kirchendach, wie eine Wetterfahne, weithin sichtbar.

madonna mit kind und stern

Die gut zweieinhalb Meter große, gut 100 Kilogramm schwere Marienstatue mit Kind gab Abt Knittel um 1726 bei zwei Goldschmieden aus Künzelsau in Auftrag. Die beiden Goldschmiede signierten und datierten ihre Arbeit mit einer eingravierten Inschrift am Heiligenschein: „dieses Bildwerk haben gemacht Johann Christian Breiniger (Breuninger) und Christoph Hennick, beide Goldschmiede in Cinzelsau. 1726.“ Am Ostende des Dachfirstes wurde ein vergoldeter, der Jungfrau geweihter Stern mit einem Durchmesser von 1,20 Metern aufgestellt, dessen eine Inschrift: sI sVrgVnt Ventl DeVotVs respiCE steLLaM“ sein Entstehungsdatum, 1728, verrät.

filigrane goldschmiedearbeit

In ihrer Rechten hält die gekrönte Madonna ein Zepter, das ebenfalls gekrönte Christuskind thront auf einem Gewandbausch und wird von ihrer Linken gehalten. Seine rechte Hand ist erhoben, in der linken hält es einen Reichsapfel. Die Gewänder beider sind aufwendig mit Rankenwerk und floralen Mustern verziert. Sechszackige 

Sterne schmücken die Brust des Kindes. Die Figuren sind so fein verziert, als ob sie für die Ansicht aus nächster Nähe gearbeitet worden wären.

Kloster SChöntal, Kleinod im Tal der Jagst

Kloster Schöntal wurde Mitte des 12. Jahrhunderts von Zisterziensermönchen aus Kloster Maulbronn gegründet. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts geriet die Abtei in eine finanzielle Krise, die sie fast ruinierte. Der Bauernkrieg traf das Kloster 1525 schwer: Mehrfach wurde Schöntal ausgeraubt und zerstört. Die Wirren der Reformation hingegen überstand es unbeschadet. Mit Abt Benedikt Knittel erfuhr das Kloster Schöntal nach dem Dreißigjährigen Krieg eine zweite große Blüte: In den 49 Jahren unter seiner Leitung erlebte das Kloster wirtschaftliche Stabilität. 1803 beendete die Säkularisierung die Eigenständigkeit des Klosters, dessen Besitz an Württemberg fiel. Kloster Schöntal wird heute als Bildungshaus der Diözese Rottenburg-Stuttgart genutzt. Schöntal, besonders idyllisch im Jagsttal gelegen, ist außerdem berühmt als Begräbnisort des legendären Ritters Götz von Berlichingen.

Über Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg

KOMMEN. STAUNEN. GENIESSEN. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg öffnen, be-wahren, vermitteln und vermarkten 62 historische Monumente im deutschen Südwesten. 2019 besuchten rund 4 Mio. Menschen diese Originalschauplätze mit Kulturschätzen von höchstem Rang: darunter Schloss Heidelberg, Schloss und Schlossgarten Schwetzingen, das Residenzschloss Ludwigsburg, Schloss und Schlossgarten Weikers-heim, Weltkulturerbe Kloster Maulbronn, Kloster und Schloss Salem sowie die Festungsruine Hohentwiel.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossraum 22 a
76646 Bruchsal
Telefon: +49 (7251) 74-2770
Telefax: null
http://www.schloss-bruchsal.de/

Ansprechpartner:
Katrin Krumpholz
Presseservice
Telefon: +49 (711) 66601-534
E-Mail: presseservice@schloesser-und-gaerten.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel