Am Schutz von Pflegebedürftigen darf nicht gespart werden
Aufgrund der stark gestiegenen Preise wurde die monatliche abrechenbare Höchstgrenze zuletzt von 40 Euro auf 60 Euro erhöht – befristet bis zum 31. Dezember 2021. Nun soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 diese Grenze wieder auf den Betrag von 2015 abgesenkt und die alten Vertragspreise wieder eingesetzt werden. Durch das Aussetzen der Vertragspreise war es möglich, bedarfsgerechte Anpassungen vorzunehmen und die Kostensteigerungen sehr gering zu halten. Da weder die Preise auf das Niveau von 2015 gefallen sind noch sich die pandemische Lage entspannt hat – im Gegenteil: mit der neuen Omikron-Variante wird eine der stärksten Wellen seit Beginn der Pandemie erwartet – fordern Sozial-, Kassen-, und Leistungserbringerverbände ein schnelles Handeln der neuen Bundesregierung.
„Wir fordern den Beibehalt der höheren Pauschale und die fortgesetzte Aussetzung der Vertragspreise. Gerade in Zeiten, in denen sich das Land auf Omikron vorbereitet, ist ein Sparen an Hygieneprodukten, Desinfektionsmitteln und medizinischer Schutzausrüstung für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld verantwortungslos. Die einhelligen Stellungnahmen der Sozialverbände, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) liegen der Bundesregierung vor. Es fragt sich, warum sie nicht handelt“, so Alf Reuter als Vertreter des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) und Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT). Zuletzt hatte WvD im November das Bundesministerium für Gesundheit angeschrieben und sich nun nochmals im Dezember an die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen gewandt.
Auch der VdK als größter Sozialverband in Deutschland mahnte bereits in seiner Stellungnahme vom 11. Dezember 2021 dringend die Verlängerung an: „[…] dass in der häuslichen Pflege weiterhin ein erhöhter Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln besteht, damit der Schutz der pflegebedürftigen Personen der Hochrisikogruppe gewährleistet werden kann. Der abrechenbare Höchstbetrag in Höhe von 40 Euro und die Freisetzung der Vertragspreise seit Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2015 nicht erhöht wurde.“
Zuletzt hatte sich zudem der GKV-Spitzenverband in einem Schreiben vom 21. Dezember 2021 für eine Verlängerung der Frist im Interesse seiner Versicherten ausgesprochen und bedauert die Ankündigung der Kürzung.
*Quelle: destatis
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.500 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit mehr als 40.000 Beschäftigten. Jährlich versorgen die angeschlossenen Häuser mehr als 20 Millionen Patienten mit Hilfsmitteln. Der BIV-OT steht in der Verantwortung des deutschen Gesundheitswesens und engagiert sich für die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Versorgungsformen.
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