bdo fordert steuerliche Gleichstellung von Bus und Flieger
Klima- und verkehrspolitisch begrüßt und unterstützt der bdo die Ziele der EU-Kommission vollumfänglich. Leider setzt Brüssel einseitig auf die Schiene. Für die Mobilitätswende ist neben der Bahn auch der Bus unverzichtbar. Beide Verkehrsträger stehen für Nachhaltigkeit. Mit dem deutschen Strommix haben Reisebusse sogar eine bessere Klimabilanz als elektrisch angetrieben Fernzüge.
Es ist klimapolitisch daher nicht nachvollziehbar, warum nachhaltiges Reisen mit dem Bus nicht auch steuerlich gefördert wird. Ohne Anpassungen der Kommissionspläne wäre der Bus künftig das einzige Verkehrsmittel in dem auf grenzüberschreitenden Reisen die Mehrwertsteuer erhoben wird. Denn klimaschädliche internationale Flüge sind bereits mehrwertsteuerbefreit.
„Es ist vollkommen unverständlich, warum die Kommission den Bus bei ihren Plänen ignoriert. Wir brauchen die Mehrwertsteuerbefreiung auch für Busreisen. Viele EU-Mitgliedstaaten haben das erkannt. Deutschland ist einer von lediglich drei EU-Mitgliedstaaten, die noch den vollen Mehrwertsteuersatz auf internationale Busreisen erheben. Alle anderen Länder haben sich richtigerweise dafür entschieden, entweder gar keine Mehrwertsteuer oder nur den ermäßigten Satz zu fordern.“ so Christiane Leonard, bdo-Hauptgeschäftsführerin. „Die EU-Kommission muss dafür sorgen, dass Deutschlands Sonderweg beendet wird. Denn die Erfahrung bei Mehrwertsteuersenkung im nationalen Schienenfernverkehr zeigt, dass eine solche Maßnahme zu deutlich mehr Fahrgästen führt. Im Busbereich ist eine ähnliche Entwicklung zu erwarten.“
Nur mit Bus und Bahn gelingt die Verkehrswende, nur gemeinsam werden Bus und Bahn den Individualverkehr reduzieren, Kurzstreckenflüge vermeiden sowie vor allem Klima und Umwelt schonen können. Die Kommission kann in Brüssel den Grundstein für das Gelingen der europäischen Verkehrswende legen.
Aber auch national muss die Mehrwertsteuersystematik überarbeitet werden.
Der Bus, der laut Umweltbundesamt unter allen motorisierten Verkehrsmitteln – inklusive der Bahn – den geringsten Ausstoß von Treibhausgasen und die niedrigsten Umweltkosten hat, wird steuerlich benachteiligt. „Die Bahn unterliegt bereits einer reduzierten Mehrwertsteuer, während die kleinen und zumeist familiengeführten Busunternehmen den vollen Satz von 19 % zahlen müssen. Hier erwarten wir von der neuen Bundesregierung schnelles Handeln, um diese Wettbewerbsverzerrung zu beenden und unseren Unternehmen den Restart nach langen Monaten gesetzlicher Fahrverbote zu erleichtern.“ fordert bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.
Anhang: Übersicht Mehrwertsteuer auf Busreisen in Europa im Anhang und als Download:
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