Bauen & Wohnen

Berliner Mieterverein begrüßt Vorstoß der EU und fordert sozialverträgliche Lösungen für Wohngebäude

„Die neue Beschlusslage der EU zu Mindestenergieeffizienzstandards kommt spät, aber immerhin liegt der Vorschlag nun auf dem Tisch. Wir begrüßen neue ordnungsrechtliche Vorgaben für den Klimaschutz und die Senkung von Energieverbräuchen, wenn sie mit klaren sozialen Leitplanken und hinreichenden öffentlichen Fördermitteln als Unterstützung verbunden sind“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Die neue EU-Gebäuderichtlinie EPDB nimmt nun eine Idee auf, die der Berliner Mieterverein, die IHK Berlin und der BUND Berlin gemeinsam schon 2010 mit einem Stufenmodell verpflichtender Maßnahmen vorgeschlagen hatten. Bei den energetisch schlechtesten Wohngebäuden muss nach unserer Auffassung binnen 5 Jahren eine Sanierung erfolgt sein“, so Wild. Damit keine Fehlinvestitionen erfolgen, müssen die weiteren Schritte zeitgleich festgelegt werden. Damit können indirekt auch weitere Beheizungen mit fossilen Energieträgern ausgeschlossen werden.

„Es ist bedauerlich, dass die Ampelkoalition ihrerseits diese von der EU nun als notwendig erkannten Maßnahmen nicht eigenständig in den Koalitionsvertrag einbringen konnte“, so Wild. Nun darf sich die Bundesregierung nicht vom Störfeuer der Wohnungswirtschaft beirren lassen und muss für eine rasche Umsetzung in Brüssel und Berlin eintreten. „Klimaschutz geht alle an und alle müssen ihren notwendigen Beitrag leisten“, so Wild. Der Gebäudesektor ist europaweit für 30% der CO2-Emissionen verantwortlich, in Berlin sind es sogar 50%“. „Wir müssen uns dieser Verantwortung stellen. Aber die Maßnahmen müssen und können auch sozialverträglich umgesetzt werden“. Einhergehend mit den Regeln für Gebäudeeigentümer braucht es eine Änderung im Mietrecht. Die Umlagemöglichkeit von Modernisierungskosten auf die Miete muss aktuell auf energetische und klimaschützende Maßnahmen begrenzt werden und darf 1,- €/qm im Monat nicht überschreiten. Differenzen zur Wirtschaftlichkeit müssen über verstärkte öffentliche Fördermittel kompensiert werden. Der EU-Klimasozialfonds von 72 Mrd. € muss dafür einen Beitrag leisten.                 

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