Ausbildung / Jobs

Bilanz des dritten Adventssamstags ernüchternd

Die Geschäfte am traditionell starken dritten Adventssamstag liefen in diesem Jahr laut einer Umfrage des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW) unter Händlerinnen und Händlern ernüchternd. „Ein Weihnachtsgeschäft, wie wir es gewohnt sind, findet in diesem Jahr praktisch nicht statt. Die flächendeckende 2G-Regelung im Handel mit Kontrollen in jedem Ladengeschäft führt dazu, dass die Leute auf den vorweihnachtlichen Einkaufsbummel verzichten, was zu enormen Frequenzverlusten in den Innenstädten und damit verbunden auch Umsatzverlusten für den Handel führt“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

Die Umfrage ergab, dass auch der dritte Adventssamstag sowohl in Bezug auf Umsatz als auch in Bezug auf die Kundenfrequenz von mehr als der Hälfte der Händlerinnen und Händler als mangelhaft oder ungenügend bezeichnet wurde.

Im Vergleich zu den ersten beiden Adventssamstagen, die ebenfalls schon enttäuschend verliefen, schnitt der dritte Adventssamstag in der Bewertung der Händler noch einmal schlechter ab. Im Vergleich mit dem ersten Adventssamstag gab es für die Händlerinnen und Händler ein durchschnittliches zusätzliches Umsatzminus von 12%, im Vergleich zum zweiten Adventssamstag betrugt das Umsatzminus im Schnitt 7%.

Mit einer Steigerung von Kundenfrequenz und Umsatz am vierten Adventswochenende rechnen nur die aller wenigsten Händlerinnen und Händler. Das Gegenteil ist der Fall. Mehr als die Hälfte der Befragten gab sogar an, mit einem erneuten Rückgang zu rechnen.

„Neben der 2G-Regel an sich führen die Einlasskontrollen immer wieder zu Unmut bei Kundinnen und Kunden. So berichten viele Händler von Unverständnis in der Kundschaft über die Kontrolle der Ausweispapiere. Während Händlerinnen und Händler nicht einmal die Personalien eines Ladendiebes feststellen dürfen, muss nun jeder einzelne Kunde genau überprüft werden. Zum einen stimmt hier die Verhältnismäßigkeit nicht, und zum anderen ist eine solche Kontrolle eine staatliche Aufgabe, die von dafür ausgebildeten Personen übernommen werden muss, nicht vom Handel. Zusätzlich führen diese Kontrollen zu Schlangenbildungen und erheblichen zusätzlichen finanziellen und organisatorischen Problemen bei den Betroffenen Händlern. Um diese Probleme zu entzerren, muss die Landesregierung dringend handeln und dem Handel Nachweiskontrollen auf der Fläche, also bei Verkaufsgesprächen oder an der Kasse, ermöglichen“, ergänzte Hagmann.

 

Über den Handelsverband Baden-Württemberg e.V.

Der Handelsverband Baden-Württemberg vertritt die politischen Interessen von über 40.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Baden-Württemberg e.V.
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 64864-0
Telefax: +49 (711) 6486424-34
http://www.badenwuerttemberg.einzelhandel.de/

Ansprechpartner:
Michael Heinle
Referent Public Affairs und Social Media
Telefon: +49 (711) 6486446
E-Mail: heinle@hv-bw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel