Bundesamt für Justiz beauftragt USU für Großprojekt VEGAS
Die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen hat sich in den letzten Jahren als wirksames Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung erwiesen. Es stellt sicher, dass Geldstrafen und Geldbußen auch dann vollstreckt werden können, wenn der Betroffene nicht oder nicht mehr in dem Land lebt, in dem die Sanktion verhängt wurde.
Das Fachverfahren VEGAS trägt durch den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung dazu bei, die Bearbeitung von jährlich über 10.000 Vollstreckungshilfeersuchen zu vereinfachen, zu beschleunigen und die am Vollstreckungshilfeverkehr beteiligten Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Das komplexe System muss sehr hohen Verfügbarkeits- und Sicherheitsanforderungen genügen.
Als führender Anbieter von Software und Services für das IT- und Customer Service Management ermöglicht USU Unternehmen, die Anforderungen der heutigen digitalen Welt zu meistern. Globale Organisationen setzen unsere Lösungen ein, um Kosten zu senken, agiler zu werden und Risiken zu reduzieren – mit smarteren Services, einfacheren Workflows und besserer Zusammenarbeit. Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung und Standorten weltweit bringt das USU-Team Kunden in die Zukunft.
Neben der 1977 gegründeten USU GmbH gehören auch die Tochtergesellschaften USU Technologies GmbH, USU Solutions GmbH, USU Solutions Inc. sowie USU SAS zu der im Prime Standard der Deutschen Börse notierten USU Software AG (ISIN DE 000A0BVU28).
Weitere Informationen: https://www.usu.com
USU Software AG
Spitalhof
71696 Möglingen
Telefon: +49 (7141) 4867-0
Telefax: +49 (7141) 4867-200
http://www.usu.com
Corporate Communications
Telefon: +49 (7141) 4867-440
Fax: +49 (7141) 4867-909
E-Mail: t.gerick@usu.de
Investor Relations
Telefon: +49 (7141) 4867-351
Fax: +49 (7141) 4867-108
E-Mail: f.sorge@usu-software.de