Bundesverband Micro-Living bewertet Koalitionsvertrag
„Der Bau neuer Studenten- und Mikroappartements trägt dazu bei, die angespannten Wohnungsmärkte in den Ballungszentren zu entlasten. Wohnraum, der speziell auf die Zielgruppe von jungen Menschen, Pendlern und internationalen Fachkräften zugeschnitten ist, sollte deshalb künftig einfacher geschaffen werden können.“ Ein Wirrwarr unterschiedlicher Bauvorschriften auf Bundes- und Länderebene sowie die derzeitige Gleichsetzung von studentischem Wohnen mit klassischem Wohnen erschwere den Unternehmen jedoch die Arbeit. Eine Aufnahme als eigene Nutzungsklasse in die Bauordnungen könne helfen, die Errichtung neuer Einheiten zu beschleunigen.
„Hinzu kommt, dass wir uns auf dem freien Markt um Grundstücke bemühen, während Studentenwerke oftmals von vergünstigten Konditionen beim Grundstückskauf profitieren“, ergänzt der stellvertretende BML-Vorsitzende Jan Müller-Seidler. Hier wünsche sich der Verband künftig Erleichterungen für die zahlreichen privatwirtschaftlichen Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag zum studentischen Wohnen in Deutschland leisten. Konzeptvergaben durch Kommunen beispielsweise könnten ein Weg sein, mehr Wohnraum für Studierende zu schaffen. „Wir stehen auch der neuen Bundesregierung als qualifizierte Ansprechpartner aus der Branche zur Verfügung“, so Müller-Seidler.
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Der Bundesverband Micro-Living e.V. setzt sich für die Anerkennung des Micro Livings als eigenständiger Assetklasse ein. Einheitliche Bauvorgaben für studentischen Wohnraum und andere Formen des Micro-Livings erleichtern den Zugang neuer Unternehmen zum Markt und bedeuten einen Zuwachs von Wohnungen in diesem Segment. Auf diese Weise kann den an-gespannten Mietmärkten in Universitätsstädten und Ballungszentren entgegengewirkt werden.
Der Verband vertritt die Interessen von Marktteilnehmern aus dem europäischen Raum, darunter Entwickler und Betreiber von studentischem Wohnen und Mikro-Appartements sowie Dienstleister. Weitere Informationen unter: www.bundesverband-micro-living.de.
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