BVS begrüßt Gerichtsbeschluss
„Kinder werden dafür bestraft, dass ihre Eltern nicht geimpft sind. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zeigt, dass 2G und Lockdowns im Einzelhandel ein Irrweg sind", sagt BVS-Geschäftsführer Steffen Kahnt. „Trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht gilt 2G vielerorts im Einzelhandel – egal ob bei Spielwaren oder Technikartikeln." Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv benachteiligt. Mitarbeiter, die die 2G-Regeln vor den Geschäften überwachen müssen, fehlen in der Fachberatung beim Verkauf und müssen sich mit genervten und teils auch aggressiven Kunden auseinandersetzen. Die Spielwarenhändler machen allein im Weihnachtsgeschäft normalerweise 40 Prozent ihres Jahresumsatzes.
Der BVS vertritt die Interessen des Spielwaren-Einzelhandels aller Vertriebswege und Unternehmensgrößenklassen in Deutschland. Er ist dem Handelsverband Deutschland – HDE angeschlossen, dessen Landesverbände die Delegierten der BVS-Mitgliederversammlung stellen. Außerordentliche Mitglieder sind die wichtigsten Einkaufskooperationen der Branche.
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