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Das Vorschlagsrecht für den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit liegt beim Verwaltungsrat

Zur Berichterstattung in mehreren Medien zu einer möglichen Nachfolge des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:

„Das Vorschlagsrecht für den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit liegt beim Verwaltungsrat. Er ist verantwortlich für eine kompetente Besetzung des Vorstands im Sinne aller im Verwaltungsrat vertretenen Gruppen und in vertiefter Kenntnis der enormen Herausforderungen, denen sich die Bundesagentur für Arbeit stellen muss. Die Politik sollte dieses gesetzlich verankerte Recht der Selbstverwaltung unbedingt achten. Wir haben mit dem DGB dazu einen Zeitplan verabredet. Es irritiert sehr, wenn seitens der Politik nun versucht wird, über die Medien Vorfestlegungen und Fakten zu schaffen.“

 

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