Verbraucher & Recht

Diakonie und BeB begrüßen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung im Falle der Triage

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten schriftlichen Beschluss entschieden, dass Menschen mit Behinderung im Fall einer Überlastungssituation auf den Intensivstationen nicht benachteiligt werden dürfen (AZ: 1 BvR 1541/20). Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde von neun Personen mit teils schwerer und mehrfacher Behinderung vorliegen. Sie machten eine Benachteiligung für den Fall geringer intensivmedizinischer Ressourcen aufgrund der Corona Pandemie geltend. Der Gesetzgeber habe keine Maßnahmen ergriffen, dass Menschen mit Behinderung in einer Triage-Situation nicht diskriminiert werden. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Beschwerde als begründet an und hat deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber "unverzüglich" geeignete Vorkehrungen treffen, wie die Patientenauswahl für eine intensivmedizinische Behandlung, die sogenannte Triage, vorzunehmen ist und Menschen mit Behinderung vor Benachteiligung geschützt werden.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Unser christliches Menschenbild sagt mehr als deutlich, dass menschliches Leben ohne jeden Unterschied geschützt werden muss. Deshalb ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts so wichtig. Der Gesetzgeber muss nun schnell handeln, um Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung in Triage-Situationen zu schützen. Als erstes müssen wir allerdings alles dafür tun, dass wir die Verletzlichsten in unserer Gesellschaft schützen und Überlastungssituationen vermeiden. Daher ist auch eine allgemeine Impfpflicht sinnvoll."

Frank Stefan, Pfarrer und Vorsitzender des BeB: "Niemand darf aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Der BeB, der als Sachverständiger im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts beteiligt war, findet es wichtig, dass nach Auffassung des höchsten Gerichts das maßgebliche Kriterium in der Triage- Situation die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit sein muss."

Wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, stehen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte vor schweren Entscheidungen. Da die allermeisten Medizinerinnen und Mediziner nicht viel Erfahrung in der Behandlung von Menschen mit schweren Behinderungen haben, besteht für diese das Risiko, dass sie nicht intensivmedizinisch behandelt werden, auch wenn sie die gleiche Überlebenschance haben wie andere Patienten. Die Diakonie Deutschland und der BeB begrüßen, dass es nun einen gesetzlichen Rahmen für diese ärztlichen Entscheidungen von existenzieller Tragweite geben muss.

 

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